MwSt auf Arzneimittel

Dobbert: Steuersenkung trifft Kassenabschlag APOTHEKE ADHOC, 22.04.2022 14:38 Uhr

Der Kassenabschlag sollte von einer Mehrwertsteuersenkung ebenfalls erfasst sein, fordert die Apothekerkammer Brandenburg. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Krankenkassen wollen sparen – auch im Arzneimittelsektor. Bei einer Maßnahme würden die Apotheken sofort mitgehen: Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente. Die Apothekerkammer Brandenburg rechnet vor, wie sehr das die Kassen entlasten könnte und stellt eigene Forderungen an die Kassen.

5,59 Milliarden Euro zahlte die Krankenkassen im Jahr 2020 nur für die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel – trotz der zwischenzeitlichen Absenkung des Steuersatzes von 19 auf 16 Prozent im zweiten Halbjahr. „Damit kassierte der Fiskus von den GKV-Arzneimittelausgaben erneut mehr, als die Apotheken für ihre gesamten Leistungen erhielten“, so die Kammer.

Außer der Bundesrepublik leisteten sich von den EU-Staaten nur noch Dänemark und Bulgarien die Erhebung des vollen Mehrwertsteuersatzes auf erstattungsfähige beziehungsweise verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Kassenabschlag vor Erhöhung?

Zumindest in diesem Punkt stimmt Brandenburgs Kammerpräsident Jens Dobbert mit Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes, überein. Auch der Kassenverband fordert eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes. Allerdings wollen die Kassen zusätzlich eine Erhöhung des Zwangsabschlags von Apotheken. In einem ersten Papier zu einem möglichen Spargesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) war tatsächlich eine Erhöhung von 1,77 auf 2 Euro pro Packung vorgesehen. Der Entwurf war allerdings nicht mit der Leitungsebene abgestimmt und ist derzeit in Bearbeitung.

Dobbert legt Wert auf die Feststellung, dass im Fall einer Mehrwertsteuersenkung auch die Regelung zum Kassenabschlag angefasstw erden müsste. Der Kammerpräsident zeigt auf, dass die vorübergehende Mehrwertsteuerabsenkung im zweiten Halbjahr 2020 die Krankenkassen zwar um 600 Millionen Euro entlastet hätte, den Apotheken aber durch diesen Effekt Zusatzkosten von rund 15 Millionen Euro aufgebürdet habe.

Kassenverwaltung teurer als Apotheken

Zudem sollten sich die Krankenkassen aus Dobberts Sicht auch selbst an den Sparmaßnahmen beteiligen. 2020 hätten sie 4,5 Prozent ihrer Gesamtausgaben für die eigene Verwaltung aufgewendet. Das ist mehr als das Doppelte des Honorars der Apotheken. Für deren komplette Arbeit habe die GKV dagegen lediglich 2,1 Prozent ihrer Ausgaben zahlen müssen.