Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes

Fehlende Dosierungen: Kein Retax-Grund APOTHEKE ADHOC, 07.04.2021 07:55 Uhr

Weiterhin keine Retax: Bis zum Sommer sollen die Kassen weiterhin auf Beanstandungen bei DJ-Rezepten verzichten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt informiert in einer Rundmail über das anhaltende Problem der unklaren Verordnungen. Immer noch kommt es vor, dass die Dosierung auf dem Rezept fehlt und auch ein „Dj“ nicht dokumentiert ist. Bei Rezeptprüfungen sollen die Kassen „bei den Dosierungsangaben weiterhin mit Augenmaß“ vorgehen, so der LAV.

Seit November letzten Jahres gehören Dosierhinweise zu den Pflichtangaben auf dem Rezept. Viele Apotheken haben sich Stempel angeschafft, um fehlende Angaben zu ergänzen. Auch in der Rezeptkontrolle sorgt die neue Vorgabe für zusätzlichen Aufwand. Nicht selten rutscht die eine oder andere Verordnung an stressigen Tagen durch. Streng genommen könnte dann eine Retaxation folgen, doch aufgrund der pandemischen Lage hatten sich die Kassen auf eine Friedenspflicht geeinigt.

Diese Regelung galt vorerst nur bis Ende des Jahres. Danach wurde sie bis zum 31. März verlängert. Nun hält die pandemische Lage weiter an. Das Arbeitspensum in den Apotheken ist hoch. Die nun hinzugekommene Impfstoffbestellung und -verteilung erhöhen den Aufwand erneut. Es kommt immer noch täglich vor, dass Ärzte die Dosierung nicht dokumentieren und die Apotheken Rücksprache halten müssen. Um Apotheker:innen mehr Sicherheit zu geben und vor groben Retaxierungen zu schützen, soll die Regelung zur Friendenspflicht weiterhin fortgeführt werden.

Der LAV informiert in seiner Rundmail wie folgt: „Da nach wie vor Fehler bei den Dosierangaben auf Rezepten auftreten und sich am Fortbestehen der pandemischen Situation nichts geändert hat, hat der GKV-Spitzenverband zugesagt, diese Empfehlung bis zum 30. Juni 2021 aufrechtzuerhalten.“ Jedoch sei dies nur eine Empfehlung: „Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung des GKV-SV gegenüber seinen Mitgliedskassen, nicht um eine verbindliche Friedenspflicht. Sollten einzelne Kassen einer Friedenspflicht zu- stimmen, werden wir Sie umgehend informieren“, heißt es weiter.