eBA für PTA

BVpta: Keine Neuigkeiten beim Berufsausweis Alexandra Negt, 05.04.2022 14:54 Uhr

PTA werden zeitnah keine elektronischen Berufsausweise erhalten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Bundesverband der PTA (BVpta) weist darauf hin, dass PTA weiterhin auf eine Ausstellung der elektronischen Berufsausweise (eBA) warten müssen. Die erste Pilotphase für einzelne Gesundheitsberufe sei noch nicht abgeschlossen.

„Es gibt noch keine Neuigkeiten und noch keine Fortschritte im Zusammenhang mit der Einführung des eBA für PTA“, das teilt der BVpta in einer aktuellen Pressemitteilung mit. Was klar ist: Die laufende Pilotphase für Hebammen, Physiotherapeuten und Pflegeberufe, die am 19. Januar gestartet ist, wird zunächst fortgesetzt. Wann PTA am Zug sind und ihre Karten erhalten, steht noch nicht fest.

Keine Kompetenzminderung

Der BVpta stellt im Zuge dessen klar, dass es durch die eBA nicht zu Nachteilen für die PTA im HV kommt: „Der BVpta weist darauf hin, dass die spätere Einführung nichts mit einer in den sozialen Medien diskutierten Kompetenzminderung für PTA zu tun hat und diese hierdurch zum Beispiel keine Rezepte mehr abzeichnen dürfen. Diese Informationen sind falsch!“

„Auch die Information, eine Firma namens Medisign würde mit der Ausstellung der Ausweise beauftragt, ist falsch!“, teilt der BVpta mit. Auf der Homepage von Medisign heißt es hierzu aktuell: „Künftig bei uns erhältlich: Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für Geburtshelfer:innen, Physiotherapeut:innen sowie für Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger:innen.“ Eine Vorabregistrierung ist bereits möglich. Von PTA ist noch keine Rede. Aktuell sei Medisign nach eigenen Aussagen noch nicht zur Ausgabe von eHBA für Gesundheitsberufe zugelassen – an der Zulassung werde jedoch derzeit gearbeitet und man strebe diese im Laufe des zweiten Quartals an.