Streit um Zuständigkeiten

Zahnärzte-Versorgungswerk: Gütetermin fällt aus 09.07.2026 12:51 Uhr

Berlin - 

Nach hohen Verlusten wegen fehlgeschlagener Investments fordert das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) Schadenersatz von seinem früheren Direktor. Bei einem Gütertermin sollte dazu am Freitag erstmals beim Arbeitsgericht Berlin verhandelt werden. Doch das VZB zweifelt die Zuständigkeit der Richter an. Die Organisation hat beantragt, das Verfahren als zuständiges Zivilgericht an das Landgericht Berlin II zu verweisen, wie das Arbeitsgericht mitteilte. Damit fällt der Termin aus.

Bis Monatsende haben die Beteiligten nun Zeit für eine Stellungnahme. Die zuständige Kammer wird dann ohne mündliche Entscheidung über die Zuständigkeit entscheiden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Arbeitsgerichte sind für Schadenersatzklagen zuständig, wenn der Streit aus einem Arbeitsverhältnis resultiert, wenn es etwa um Pflichten geht, die mit der Beschäftigung zusammenhängen. Geht es um Ansprüche, die nicht unmittelbar im Kontext des Arbeitsverhältnisses stehen, sind Zivilgerichte die richtige Adresse.

Rund 50 Millionen Euro Schadenersatz

Das Versorgungswerk verlangt etwa 50 Millionen Euro Schadenersatz von seinem früheren Direktor, dem es gekündigt hat. Das VZB wirft dem Ex-Manager vor, seine Position zur eigenen Bereicherung und zum erheblichen finanziellen Schaden der Organisation missbraucht zu haben.

Das Arbeitsgericht hat die Kündigung für zulässig erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben nach Angaben der Gerichtssprecherin dagegen Berufung eingelegt bei der nächsthöheren Instanz. Wann das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg über den Fall entscheidet, ist offen.

Der Anwalt des gekündigten Direktors teilte auf eine frühere dpa-Anfrage mit, man wolle sich während der Dauer des Verfahrens nicht zu Details äußern.

Verdacht der Korruption

Der Fall beschäftigt weitere Stellen der Berliner Justiz: Die Generalstaatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet und prüft einen Anfangsverdacht der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Mit einer mehr als 2000-seitigen Klageschrift geht das Versorgungswerk zudem beim Landgericht Berlin zivilrechtlich gegen ehemalige Führungskräfte, das Land Berlin, einen Wirtschaftsprüfer und gegen die Apobank vor. Es ist offen, wann es dort zum Prozess kommen könnte.