Bundestagswahl

FDP: Keine Förderung für Versandapotheken APOTHEKE ADHOC, 19.08.2013 11:33 Uhr

Ohne Räder: Die FDP setzt auch auf dem Land auf die Präsenzapotheke. Auch bei Versandhandel, Honorarsystem und Fremdbesitzverbot sehen die Liberalen keinen Änderungsbedarf. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Der DocMorris-Bus rollt und bringt die Union mitten im Wahlkampf unter Druck. Von dieser Entwicklung könnte die FDP noch profitieren. Denn anders als der Koalitionspartner setzen sich die Liberalen nicht für „rollende Apotheken“ ein, sondern für die Apotheke vor Ort auch auf dem Land. Das geht aus der Antwort der Partei auf die Wahlprüfsteine des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hervor. Honorarsystem, Fremdbesitzverbot oder das tierärztliche Dispensierrecht: Aus Sicht der FDP soll alles so bleiben, wie es ist.

Der BVDVA fragte beispielsweise nach Förderungen für Versandapotheken, besonders in ländlichen Gebieten. Die FDP erklärt, dass man gleiche Wettbewerbsbedingungen für deutsche und ausländische Versandapotheken geschaffen habe. „Weitergehende Änderungen planen wir nicht.“

Das Ziel sei, auch zukünftig alle Menschen wohnortnah und schnell mit sicheren Arzneimitteln zu versorgen. „Dieser Anspruch wird grundsätzlich mittels inhabergeführter Präsenzapotheken erfüllt“, heißt es in der FDP-Antwort. Zwar könnten auch Versandapotheken eine wichtige Rolle bei der Versorgung einnehmen. Einen Anlass für eine spezielle Förderung sieht die Partei jedoch nicht.

Auf die Frage, ob die FDP eine Veränderung oder Abschaffung des Fremdbesitzverbotes plane, antwortet die FDP knapp: „Nein.“ Auch die Arzneimittelpreisverordnung soll beibehalten werden. Wichtig sei, dass Menschen wohnortnah in einer inhabergeführten Präsenzapotheken beraten würden. Deshalb wolle man für eine kostendeckende Tätigkeit der Apotheken sorgen und gegebenenfalls das Fixhonorar anpassen. „Eine Abkehr vom etablierten Honorarsystem planen wir nicht“, betont die FDP.

Dem Papierrezept will die Partei ebenfalls treu bleiben. Zwar sei das E-Rezept als Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte geplant. Da die Nutzung aber keine Pflicht sei, werde das Papierrezept nach wie vor Bestandteil des Versorgungsalltags bleiben. Eine direkte Datenübertragung vom Arzt an die Apotheke sei nicht geplant.

Der BVDVA fragt außerdem nach Selektivverträgen zwischen Apothekern und Kassen und gesetzlichen Möglichkeiten, die Kassen und Apothekern die Versorgung chronisch Kranker zu ermöglichen. „Die angesprochenen Themen stehen zur Zeit bei uns nicht in der Diskussion“, antwortet die FDP. Kooperationen zwischen Versandapotheken und Ärzten oder Krankenhausträgern will die FDP „vorurteilsfrei prüfen“.

Tierärzte sollen der FDP zufolge ihr Dispensierrecht behalten: Aus Sicht der Partei würden sich die Probleme im Medikamenteneinsatz nur verschieben. Die Betreuungsintensität in dünn besiedelten Gegenden wäre nicht mehr sichergestellt. Außerdem könnten die Apotheker weder den fachlichen Einsatz von Tierarzneimitteln beurteilen noch hätten sie ausreichend Expertise in Bezug auf Tierbestände.