Versorgungsstärkungsgesetz

Frist für Retax-Einigung APOTHEKE ADHOC, 11.12.2014 12:35 Uhr

Berlin - 

Die Politik will, dass sich Krankenkassen und Apotheker beim Thema Retaxation untereinander einig werden. Die Große Koalition kommt nun dem Wunsch der Apotheker nach, für diese Einigung eine Frist zu setzen. Laut dem Entwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) müssen sich beide Seiten innerhalb eines halben Jahres verständigen – ansonsten entscheidet die Schiedsstelle. Der Entwurf wird am kommenden Mittwoch im Kabinett besprochen.

Ein genauer Stichtag für eine Lösung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) ist im Entwurf noch nicht vorgesehen. Die ABDA hatte sich den 30. Juni 2015 gewünscht. Im Gesetzesentwurf ist der Monatserste sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes als Stichtag genannt.

Bis dahin müssen die Vertragspartner regeln, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei Formfehlern, eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt“.

Wie im Anhörungsverfahren von der ABDA gewünscht, dürfen die Kassen eine solche Einigung nicht weiter verschleppen: „Kommt eine Regelung nicht innerhalb der Frist zustande, entscheidet die Schiedsstelle“, heißt es im Gestzesentwurf.

Keine Änderung gibt es beim Kassenabschlag: Dieser soll bei 1,77 Euro festgschrieben werden – ohne Möglichkeit späterer Anpassungen. Beim Thema Notdienst sollen sich die Landesapothekerkammern mit den Kassenärztlichen Vereinigungen austauschen. Für die Kassen soll es deutlich einfacher werden, Verträge zur besonderen Versorgung zu schließen.

Beim Entlassmanagement kann die ABDA sich zumindest einbringen: Laut dem überarbeiteten Entwurf darf die Spitzenorganisation der Apotheker vor Abschluss des Rahmenvertrags eine Stellungnahme abgeben.

Honoraranpassungen sind nicht geplant: Die Apotheker hatten ursprünglich eine höhere Vergütung für die Abgabe von Rezepturen und Betäubungsmitteln sowie ein Disagio für den Einzug von Zuzahlungen und Herstellerrabatt gefordert. Zudem hatten sie auf einen Nachschlag beim Notdienst und speziellen Beratungshonoraren gehofft, sowie auf die Abschaffung der Importquote und ein Verbot von Zyto-Ausschreibungen.

Zuletzt hatte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, erklärt, dass sich Honorarforderungen im GKV-VSG nur schwierig unterzubringen seien, da das Gesetz in seiner bisherigen Form nicht zustimmungspflichtig sei.

Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen: Wenn nach dem Kabinettsentwurf das parlamentarische Verfahren beginne, würden die Apotheker weiter ihre Forderungen stellen, versprach Becker. Jetzt ist zunächst das Kabinett dran.

Zumindest mit der Forderung nach einer Frist in Sachen Formretax konnten sich die Apothker durchsetzen. Anfang der Woche hatte es noch geheißen, die Apotheker bräuchten auf Änderungen im Gesetz nicht zu hoffen.