Apothekenhonorar

„Inkassosteuer“ für Apotheken Julia Pradel, 21.03.2014 11:14 Uhr

Berlin - 

Die neue Legislaturperiode ist 100 Tage alt. Zeit für die Lobbyverbände, bei den Gesundheitspolitikern anzuklopfen. Nach Pharmapaket und GKV-Finanzierung wird derzeit am Präventionsgesetz gefeilt, im Herbst will die schwarz-rote Koalition ein neues Versorgungsstrukturgesetz vorlegen. Nicht nur die Hersteller, sondern auch die Apotheker melden Wünsche an. Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), hätte gerne eine regelmäßige Überprüfung des Fixhonorars sowie zusätzliches Geld für besondere Leistungen.

Die Dynamisierung des Fixhonorars steht bereits seit längerem auf der Wunschliste der ABDA. Doch die Politik stellte sich bislang stur, weil dann auch andere Leistungserbringer anklopfen könnten.

Was die Notdienstpauschale angeht, fehlen laut Becker 20 der ursprünglich zugesagten 120 Millionen Euro. Der DAV-Chef würde gerne ein bis zwei Cent pro Rx-Packung obendrauf legen; das könne der Politik ja nicht schwer fallen. Bereits vor Inkrafttreten des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG) hatte die ABDA eine Anhebung auf 17 Cent gefordert.

Die BtM-Gebühren wurden laut Becker seit 36 Jahren nicht angepasst. Er fordert anstelle der bisherigen 26 Cent, die Apotheker für die Abgabe eines Betäubungsmittels erhalten, 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer – also 2,98 Euro. Der Betrag liegt somit sogar über den von der ABDA 2012 geforderten 2,80 Euro.

Rezepturen sollten aus Beckers Sicht zusätzlich mit einem Fixbetrag für Abgabe und Beratung honoriert werden. Eine Kostendeckung sei allerdings, wie beim Notdienst, nicht angestrebt. Abgesehen davon, dass die Politik die patientenindividuelle Herstellung ohnehin als Gemeinwohlpflicht der Apotheker ansieht, könnte ein allzu hohes Honorar Herstellbetriebe auf den Plan rufen.

Ein neuer Aspekt bei der Vergütung könnten laut Becker die Inkassoleistungen der Apotheker sein. Um den Aufwand für die Abwicklung von Zuzahlung und Herstellerrabatt abzudecken, schwebt ihm eine Lösung wie bei der Kirchensteuer vor: Die Länder ziehen den Betrag ein und kassieren dafür eine Aufwandsentschädigung, je nach Bundesland zwischen 2 und 4,5 Prozent. Ganz so hoch soll der Obulus für die Apotheker aber nicht sein.

Das Präventionsgesetz hält Becker für eine weitere Baustelle: Apotheker könnten einen Part beitragen, sagte er mit Blick auf die Impfmüdigkeit und Diabetesfrüherkennung. An der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Behandlung schwebt Becker ein Entlassrezept vor, auf Basis von Wirkstoffen und der N1-Größe. Die Importförderungsklausel hält Becker angesichts von Rabattverträgen für nicht mehr zeitgemäß.

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