NRW-Ersatzkassen

Keine Apotheker unter Abrechnungsbetrügern APOTHEKE ADHOC, 24.04.2017 17:58 Uhr

Düsseldorf - 

Mehr als 700.000 Euro zurück gab es 2016 für die Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen. Ärzte, Zahnärzte, Pflegedienste und Heilmittelerbringer hatten gefälschte Abrechnungen eingereicht oder andere Betrügereien begangen. Apotheker fanden sich im vergangenen Jahr nicht unter den schwarzen Schafen, sagt eine Sprecherin der NRW-Vertretung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK).

Das Rückzahlungsvolumen setzt sich aus insgesamt 26 Fällen zusammen, einige davon fielen besonders schwer ins Gewicht. Ein Zahnarzt verschwieg, dass er eine GmbH für seinen Praxisbetrieb gegründet und sich selbst als Geschäftsführer angestellt hatte. Wegen seines Verstoßes gegen gesamtvertragliche Regelungen musste er fast 66.000 Euro Honorar zurückzahlen.

Ein weiterer Zahnarzt musste 57.000 Euro für abgerechnete, aber nicht erbrachte Leistungen erstatten. Zwei Pflegedienste hatten Leistungen über nicht ausreichend qualifiziertes Personal erbringen lassen. Hier wurden insgesamt 63.000 Euro Rückzahlung fällig. Ein anderer Pflegedienst musste wegen nicht erbrachter Leistungen 45.000 Euro retournieren. Für ohne zuverlässige Berechtigung abgegebene Heilmittel fielen in einem Fall 70.000 Euro an.

„Die Höhe der Rückforderungen belegt, dass Abrechnungsmanipulation kein Bagatelldelikt ist“, sagt Dirk Ruiss, Leiter der NRW-Vertretung des VDEK. Der Großteil der Versorger würden ihre Leistungen jedoch korrekt abrechnen. Dazu gehörten die Apotheker, ergänzte seine Pressesprecherin auf Anfrage. In den Jahren zuvor waren sie nur sehr vereinzelt unter den Sündern zu finden.

Anderen Krankenkassen im bevölkerungsreichsten Bundesland wurde in früheren Zeiten weitaus größerer Schaden zugefügt: Mit sogenannten Luftrezepten prellten ein Krefelder Apotheker und sein Komplize die AOK Rheinland/Hamburg zwischen 2009 und 2011 um 110.430 Euro. Dafür wurden sie im November 2016 vom Schöffengericht Mönchengladbach wegen gewerbsmäßigen Betruges in 26 Fällen unter anderem zu zweijährigen Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.