Baden-Württemberg

Strengere Regel für Stoma-Versorgung aus Apotheken Eva Bahn, 07.05.2018 13:49 Uhr

Berlin - 

Für die Apotheken in Baden-Württemberg ändern sich zur Jahresmitte die Bedingungen für die Versorgung von Stoma-Patienten. Die AOK hat den bisherigen Versorgungsvertrag mit den Apotheken gekündigt, sie können dem Vertrag der AOK beitreten, der bereits für alle anderen Anbieter von Stoma-Hilfsmitteln gilt. Damit gelten höhere Anforderungen.

Zum 30. Juni hat die AOK die Anlage 29 des Versorgungsvertrages mit den Apotheken gekündigt. Hier sind die Stoma-Hilfsmittel aufgeführt. Einen neuen Vertrag mit dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) abschließen wollte die AOK nicht, weil alle Anbieter gleich behandelt werden sollen. Damit verändern sich die Rahmenbedingungen für die Stoma-Versorgung in den Apotheken. Das Honorar sinkt nur marginal, an der Qualität der Versorgung soll sich nichts andern.

Der neue Stoma-Vertrag existiert bereits und ist seit Jahresbeginn für sonstige Leistungserbringer gültig. Der neue Vertrag enthält verschiedene Änderungen, die höhere Anforderungen an die Apotheken stellen. Es geht insbesondere um Versorgungs- und Beratungsstandards und Dokumentationspflichten.

Der Vertrag schreibt vor, dass das versorgende Personal nachweisbar mindestens einmal jährlich mit einem Umfang von mindestens acht Stunden an fachspezifischen Fortbildungen teilnehmen muss. Die Fortbildung muss medizinisch-wissenschaftliche Grundlagen, Besonderheiten der Stoma-Versorgung und Neuerungen im Bereich der Produkte der PG 29 als Schwerpunkte enthalten.

Zudem sieht der neue Vertrag vor, dass Mitarbeiter der Apotheke, die in der stomabezogenen Beratung, Betreuung und Versorgung eingesetzt werden, über die Qualifikationen eines staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegers oder Altenpflegers mit dreijähriger Ausbildung verfügen müssen. Es werden aber auch gleichwertige Qualifikationen mit einschlägiger Berufserfahrung akzeptiert. Aus Sicht der AOK erfüllen alle Berufsabschlüsse in Apotheken unter dem Begriff „pharmazeutisches Personal“ diese Anforderungen, sofern mindestens ein Jahr Erfahrung in der Abgabe von Stoma-Artikeln nachgewiesen werden kann.

Jede einzelne Apotheke, die weiterhin an der Stoma-Versorgung teilnehmen will, muss dem neuen AOK-Vertrag beitreten. Unklar ist noch, ob der LAV dem AOK-Vertrag ebenfalls beitritt. Darüber muss demnächst der Vorstand entscheiden. Mit dem Beitritt würde der LAV für die einzelnen Apotheken Services rund um den Vertrag anbieten. Nach LAV-Angaben spielt die Stoma-Versorgung in den Apotheken nur noch eine geringe Rolle. Die meisten Patienten werden in Kliniken versorgt.

Zuletzt war das Bundesversicherungsamt (BVA) gegen die Stoma-Versorgung der Barmer und der DAK-Gesundheit vorgegangen. Beide Kassen mussten Heil- und Hilfsmittelausschreibungen zu Atemtherapiegeräten und zur Stoma-Versorgung sofort aufheben. Gleichzeitig hatte die Aufsicht den Kassen untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. „Aus Sicht des BVA ist die von der Barmer durchgeführte Ausschreibung von CPAP-Geräten aufgrund des mit der Versorgung verbundenen hohen Dienstleistungsanteils nicht zweckmäßig“, begründete ein BVA-Sprecher die Maßnahme.