Modellvorhaben

Spahn und ABDA testen E-Rezept in Berlin Lothar Klein, 30.10.2019 09:46 Uhr

Berlin - 

Neben dem E-Rezept-Modellprojekt Gerda in Baden-Württemberg geht in Kürze ein weiterer Testlauf der Apotheker in Berlin an den Start: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) fördert im Rahmen der Zukunftsregion Digitale Gesundheit (ZDG) ein Pilotprojekt des Berliner Apotheker-Vereins (BAV), das in Kooperation mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) umgesetzt wird. Mit dem Pilotprojekt verfolgen BAV und DAV das Ziel, innerhalb eines eng begrenzten Testszenarios mit einer geringen Anzahl von Patienten, Apotheken und Ärzten die relevanten Faktoren für die Akzeptanz des E-Rezeptes zu evaluieren.

Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) hat demnach die Federführung bei der Konzeption und Entwicklung des Rezeptspeichers übernommen. Das Besondere an diesem Modellprojekt ist, dass die WebApp des DAV hier erstmalig zum Einsatz kommen soll, um den Patienten einen einfachen, diskriminierungsfreien, niedrigschwelligen, kostenlosen und werbefreien Zugang zum E-Rezept, zu dessen Verwaltung und Weiterleitung zu ermöglichen. Weitere Informationen zur Umsetzung des Pilotprojekts sollen laut ABDA bis Jahresende bekannt gegeben. Der DAV hatte im Frühjahr auf seinem Wirtschaftsforum in Berlin den Startschuss für die Entwicklung der WebApp gegeben und innerhalb weniger Monate mehr als 11.000 registrierte Apotheken vorzuweisen.

Gleich nach seinem Amtsantritt hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Berlin und das Umland zur Modellregion für die Digitalisierung im Gesundheitswesen werden. Ab 2020 sollen hier ausgewählte digitale Anwendungen wie Gesundheits-Apps vor der bundesweiten Einführung erprobt werden, kündigte Spahn im Frühjahr 2018 an: „Deutschland kann Innovationstreiber in digitaler Gesundheit werden. Wir müssen uns nur trauen“, sagt Spahn vor über einem Jahr. Inzwischen hat er per Gesetz die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte verordnet und dazu den Anschluß von Apothekern, Ärzten und Kliniken an die TI der Gematik vorgeschrieben. Die Apotheken müssen bis zum Herbst 2020 dafür mit Konnektoren ausgerüstet sein.

Das Berliner Modellprojekt wird von einer zentralen Koordinierungsstelle im BMG betreut und von einem „Expertenbeirat“ fachlich begleitet. Ärzten werde danach bei der Erprobung digitaler Anwendungen, die zur Versorgung ihrer Patienten dienen, finanziell unter die Arme gegriffen, bevor die Apps und anderer Tests bundesweit eine Zulassung bekommen. 20 Millionen Euro stehen dafür bis Ende 2022 im Haushalt zur Verfügung.

Parallel dazu geht am 1. November geht das Gerda-Modellvorhaben von Kammer und Verband in Baden-Württemberg an den Start. Im Rahmen des KV-Telemedizinmodellprojekts „Docdirekt“ können Patienten in der Region Stuttgart und im Kreis Tuttlingen sich ab November E-Rezepte vom Arzt ausstellen lassen. Anschließend können sie sie beispielsweise per App an eine Apotheke ihrer Wahl schicken. Der Ablauf für die Apotheker bleibe im Grunde gleich, aber das Papier falle weg, so Kammerpräsident Günther Hanke. Die Technik dazu liefert die NGDA, Noventi war einer von mehreren technischen Dienstleistern, die im Rahmen eines Auftrags der NGDA technische Komponenten für die Gesamtinfrastruktur entwickelt haben. Angeboten wird das Telemedizinangebot für Kassenpatienten in Baden-Württemberg. Wer bei „Docdirekt“ anruft, landet zunächst bei einem Medizinischen Fachangestellten, der den Fall aufnimmt und ihn in ein Portal stellt. Dort sehen ihn die derzeit rund 40 teilnehmenden Ärzte, und wer als Erster Zeit hat, meldet sich per Telefon oder Videochat bei dem Patienten. Das einzige Manko bisher: Die Ärzte konnten zwar beraten, aber keine Medikamente verordnen. Das ändert sich nun mit dem E-Rezept.

Für den Patienten habe das einige Vorteile, sagte Hanke. „Er kann beispielsweise direkt mit der Apotheke kommunizieren: Habt ihr alles da, wann kann ich die Medikamente abholen? Aber auch: Könnt ihr sie mir vorbeibringen?“ Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung richtet sich „Docdirekt“ an Menschen, die in Baden-Württemberg wohnen oder sich hier aufhalten. Manche Patienten hätten beispielsweise keinen festen Hausarzt oder gerade keine Zeit, lange im Wartezimmer zu sitzen. Andere nutzten „docdirekt“ aber auch aus dem Urlaub, weil sie lieber mit einem Arzt aus Deutschland sprechen wollten.

Bundesweit eingeführt werden soll das E-Rezept 2021. Das DAV drängt die Politik weiterhin, seinem E-Rezept per Gesetz eine Monopolstellung einzuräumen. Verbieten will der DAV über seine Exklusiv-App dann außerdem Rx-Boni und Sonderangebote. „Nach der Vorstellung des DAV ist die Verwaltung des E-Rezepts durch den Patienten ein gesetzlich zu schützendes, individuelles Recht, das nicht, schon gar nicht durch rein monetäre Interessen, beeinflusst oder manipuliert werden darf“, heißt es auf der DAV-Internetseite „dav-app.de“. Die neutrale, wettbewerbs- und diskriminierungsfreie Ausrichtung solle ermöglichen, „dass die offizielle App der deutschen Apothekerschaft zukünftig exklusiv die staatliche Aufgabe übertragen bekommt, für alle Patienten zur Entgegennahme, Ansicht und Übergabe von E-Rezepten zu fungieren“.