Vertragsverletzungsverfahren

Rx-Boni: EU-Kommission gibt auf APOTHEKE ADHOC, 29.09.2021 10:58 Uhr

Verfahren eingestellt: Die EU-Kommission geht nicht weiter wegen des Rx-Boni-Verbots gegen Deutschland vor. Foto: EC
Berlin - 

Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Rx-Boni-Verbots stillschweigend eingestellt. Dass das geplant ist, war schon seit Anfang August bekannt, zum 23. September hat die Kommission den Fall nun auch formal abgeschlossen.

Ohne offizielle Verlautbarung oder Pressemitteilung hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verbots von Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen Deutschland begraben, wie aus einem Datenbankeintrag der EU hervorgeht. Damit ist es nun beschlossene Sache: Das Rx-Boni-Verbot aus dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) ist rechtens.

Überraschend kommt der Schritt nicht: Bereits im August hatte Brüssel die betroffenen Versandapotheken über ihre Entscheidung informiert. Dem Schreiben zufolge hatte Brüssel zwar immer noch juristische Bedenken gegen das Rx-Boni-Verbot, berief sich jedoch auf ihren „Ermessensspielraum“. Die deutschen Vor-Ort-Apotheken stünden durch den digitalen Wandel vor Herausforderungen, weshalb die Kommission die Auffassung vertrete, „dass eine Anfechtung der nationalen Preispolitik gerade jetzt und vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie nicht unbedingt zu diesem Umstellungsprozess beitragen würde“, zitierte damals das Handelsblatt aus dem Schreiben. Die Konkurrenz durch Versender könne diesen „wichtigen, aber gerade erst anlaufenden Transformationsprozess stören und gefährden“.

Ein DocMorris-Sprecher kritisierte gegenüber APOTHEKE ADHOC, die Einstellung des Verfahrens erfolge „aus politischen Gründen“. Die Generaldirektion für Binnenmarkt hatte die EU-Versender informiert, man werde dem Kommissionskollegium vorschlagen, der Beschwerde gegen Deutschland „nicht weiter nachzugehen“. Nach Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens könnten die betroffenen Versender immer noch selbst ein Verfahren vor dem EuGH anstrengen, die Chancen stünden aber wohl deutlich schlechter.