Rx-Boni

SPD glaubt nicht an Rx-Versandverbot Lothar Klein, 20.10.2016 12:56 Uhr

Berlin - 

Ein Verbot des Rx-Versandhandels als Reaktion auf das gestrige EuGH-Urteil zu Rx-Boni beschäftigt die Große Koalition. „Wir können den Versandhandel den Verbrauchern nicht mehr wegnehmen“, sagte die für Apothekenfragen zuständige SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar gegenüber APOTHEKE ADHOC. Außerdem sieht sie rechtliche Probleme. Stattdessen schlägt die SPD-Bundestagsabgeordnete eine „differenzierte Honorarordnung“ für Apotheken vor. Und: AMTS-Modellprojekte wie ARMIN müssten jetzt schnell vorangebracht werden.

„Wir müssen jetzt gesetzgeberisch nach einer Antwort auf das EuGH-Urteil suchen“, sagte Dittmar: „Das separate Rx-Verbot klingt zwar sehr charmant, aber es ist rechtlich wohl nicht durchsetzbar.“ Bereits die Union/FDP-geführte Bundesregierung habe das versprochene Rx-Versandverbot nicht durchsetzen können. Unabhängig von den rechtlichen Bewertungen hält Dittmar ein komplettes Versandverbot für nicht angezeigt: „Wenn wir heute in den Supermärkten bereits Erkältungsmittel kaufen können, können wir den Verbrauchern den Versandhandel kaum wieder wegnehmen.“

CDU-Gesundheitspolitiker hatten gestern ein Rx-Versandverbot ins Gespräch gebracht. „Wir müssen jetzt gesetzgeberisch tätig werden. Der EuGH hat einen rechtssicheren Weg bereits aufgezeigt. So hat er in früheren Entscheidungen ausdrücklich festgestellt, dass ein vollständiges Verbot von Versandapotheken möglich wäre“, sagte CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich. Auch für die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Maria Michalk, ist das eine Option: „Vor diesem Hintergrund erscheint ein Versandhandelsverbot für deutsche Arzneimittel überlegenswert. Für die inhabergeführten Apotheken dürfen in Deutschland aufgrund des Urteils keine Wettbewerbsnachteile entstehen.“

Die Antwort auf das EuGH-Urteil besteht laut Dittmar vielmehr in einer „differenzierten Abbildung der Leistung des Apothekers im Honorar“ und in einer Abkoppelung von der Packungsabgabe. Es müsse Honorarbestandteile für die Beratungsleistung in der Apotheke, für Präventionsangebote und für die „Präsenz des Apothekers“ geben, so Dittmars Vorschlag. „Das stärkt die Apotheke in der Fläche, die Ausstattung und Personal vorhalten muss, aber aufgrund ihrer Rahmenbedingungen nicht so viele Packungen abgeben kann wie eine Apotheke in einer städtischen Lauflage“, so Dittmar.

Das EuGH-Urteil sei zudem für die Diskussion über das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) „ein Schlag ins Gesicht“. „Wir sollten überlegen, ob wir jetzt AMTS-Projekte wie ARMIN in Sachsen und Thüringen forcieren. Damit können wir die Patientenbindung an Apotheken stärken.“, so Dittmar. Wichtig sei bei den jetzt anstehenden Antworten auf das EuGH-Urteil, „die „wirtschaftliche Basis der Vor-Ort-Apotheken zu sichern“.

Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, sieht Handlungsbedarf, äußert sich aber noch zurückhaltend: „Klar ist erst einmal, dass dieses Urteil einen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber auslöst. Da wir aber auch erst einmal das schriftliche Urteil und die Begründung abwarten müssen, kann es keine Adhoc-Lösungsvorschläge geben.“

Das Wichtigste für die SPD-Fraktion sei, dass die Versorgung der gesamten Bevölkerung, auch in ländlichen Regionen, mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sichergestellt sei und ein fairer Wettbewerb zwischen den Apotheken herrsche. „Nach diesen Leitlinien werden wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner nach einer Lösung suchen“, so Mattheis.