Rabattverträge

DAK und Barmer: Doppelte Umstellung Maria Hendrischke, 08.08.2016 15:05 Uhr

Berlin - 

Die DAK hat neue Rabattpartner gefunden: Für 54 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen hat die Kasse Zuschläge erteilt. Die Verträge sollen zum Jahreswechsel starten und zwei Jahre laufen. Wegen der gleichzeitigen Umstellung bei der Barmer GEK könnte es am 2. Januar 2017 unruhig zugehen in den Apotheken.

36 Wirkstoffe und Kombinationen hat die Krankenkasse exklusiv an einen Hersteller vergeben. Für die übrigen 23 Lose wurden jeweils bis zu drei Vertragspartner gesucht. Die DAK konnte nicht für alle 59 ausgeschriebenen Stoffe einen Lieferanten finden. Für Benperidol, Biperiden, Fluphenazin, Fosfomycin sowie Atenolol und Nifedipin gingen keine Gebote ein.

Da die neuen Rabattverträge frühestens sechs Monate nach Zulassungserteilung in Kraft treten, hat die DAK den Starttermin voraussichtlich auf den 1. Januar 2017 gelegt. Der zweijährige Vertrag kann einseitig durch die DAK zweimal bis zu sechs Monate über das jeweilige Vertragsende hinaus verlängert werden.

Zum Jahreswechsel könnte es damit eine größere Umstellung im Lager der Apotheken geben: In der vergangenen Woche hatte auch die Barmer GEK Zuschläge für insgesamt 133 Wirkstoffe und Kombinationen erteilt. Die neuen Verträge treten im Januar in Kraft und sollen bis zum 30. September 2018 laufen.

Die ausgeschrieben Stoffe haben nach Angaben der Barmer ein Umsatzvolumen von jährlich etwa 360 Millionen Euro. Fast drei Viertel der Zuschläge, insgesamt 104 Lose, wurden im Mehrpartnermodell an höchstens drei Bieter vergeben. Für 39 Lose wurden Exklusivzuschläge an nur einen Hersteller erteilt.

Die DAK hat im Juni 2015 angekündigt, die Ausschreibungsverfahren für die Hersteller zu vereinfachen. Statt für jede Ausschreibung alle Unterlagen einreichen zu müssen, sollen sich die Unternehmen präqualifizieren.

Die Präqualifizierung sei für die Unternehmen kostenlos, hieß es von der DAK. Für die Zertifizierung müssen die Hersteller verschiedene Unterlagen einreichen: einen Berufs- oder Handelsregisterauszug, Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit und zum Umsatz der jeweiligen Wirkstoffe, für die die Präqualifizierung erfolgen soll, und einen Nachweis darüber, dass die Sozialabgaben für die Mitarbeiter gezahlt wurden. Bei Ausschreibungen müssen dann lediglich das Zertifikat und ausschreibungsindividuelle Eignungsnachweise vorgelegt werden.