Berufsanerkennungsrichtlinie

Apotheker-Ausweis mit Führungszeugnis Maria Hendrischke, 14.10.2015 15:06 Uhr

Berlin - 

Apotheker, Krankenpfleger und Physiotherapeuten bekommen einen Berufsausweis. Im Bundeskabinett wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Basis für einen EU-weit geltenden Nachweis der Berufsqualifikation legen soll. Das soll die Mobilität der im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte innerhalb Europas erleichtern. Außerdem sollen Betrügereien beispielsweise mit falschen Abschlüssen leichter aufgedeckt werden können.

Schon 2011 schlug die EU-Kommission im Zuge der Überarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie einen Berufsausweis für Apotheker und weitere Gesundheitsberufe vor: Auf einer Chipkarte könnten verschiedenen Informationen über den Apotheker gespeichert werden, darunter der Name der besuchten Universität, Informationen zum Arbeitsort, Qualifikationen und Berufserfahrungen.

Das Bundeskabinett hat nun ein Gesetz beschlossen, um die Berufsanerkennungsrichtlinie in Deutschland umzusetzen. Das Gesetz legt die Grundlagen für den Berufsausweis in Deutschland. In das Dokument soll ein Vorwarnmechanismus integriert werden, in berufsbezogene Sanktionen angezeigt werden. Neben Apothekern sollen in der ersten Phase auch Krankenpfleger und Physiotherapeuten den Ausweis erhalten. Danach kann die EU-Kommission den Ausweis für weitere Berufe einführen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht in dem Berufsausweis eine verbesserte Anerkennung von EU-Abschlüssen. „Dadurch können Apotheker, Pfleger und Physiotherapeuten leichter dort tätig sein, wo sie gebraucht werden“, sagt er. Gleichzeitig würden mit dem integrierten Warnmechanismus Betrügereien erschwert, was die Patientensicherheit stärken solle. Ähnliche Fälle wie der in Deutschland nach Berufsverbot weiterpraktizierende niederländische Arzt sollen damit verhindert werden.

Der Vorwarnmechanismus verpflichtet die zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats dazu, die zuständigen Behörden aller anderen Länder über Personen mit Berufsverbot zu informieren. Auch Beschränkungen der beruflichen Tätigkeiten müssen mitgeteilt werden. Der Vorwarnmechanismus zeigt auch gefälschte Berufsqualifikationsnachweise an.

Apotheker sollen zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation künftig zwischen dem neuen elektronischen Verfahren und dem herkömmlichen Anerkennungsverfahren wählen können. Der Berufsausweis ersetzt dabei nicht das Verfahren zur Genehmigung der Berufsausübung: Wer die deutsche Approbation erhalten will, muss außerdem gute Deutschkenntnisse und ein Gesundheits- sowie Führungszeugnis vorlegen.

Die weiteren Gesetzesänderungen beziehen sich auf die Ausbildungsanforderungen von Apothekern, Ärzten, Zahnärzten, Hebammen und Krankenpflegern. So wird beispielsweise die Mindestausbildungsdauer von Ärzten und Zahnärzten nicht mehr nur in Jahren angegeben, sondern auch in Stunden. Dadurch sollen sogenannte „Wochenendausbildungen“ verhindert werden, die nur wenige Stunden innerhalb eines Jahres in Anspruch nehmen.