Medikationscheck

AXA: 30 Euro für Apotheker, 88 Euro für Ärzte APOTHEKE ADHOC, 29.09.2016 12:53 Uhr

Berlin - 

Zum Start des Medikationsplans am 1. Oktober sind die Apotheker nicht dabei. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat aber mit der AXA Krankenversicherung einen Kooperationsvertrag über eine umfassende Arzneimittelberatung und -aufklärung zu Wechsel- und Nebenwirkungen geschlossen. Die Apotheker können 30 Euro abrechnen; für dieselbe Leistung erhalten die Hausärzte seit 2012 knapp 88 Euro pro Jahr.

Krankenvollversicherte Kunden von AXA und der Deutschen Beamtenversicherung (DBV), die täglich fünf oder mehr rezeptpflichtige Medikamente einnehmen, können sich ab 1. Oktober bundesweit in allen teilnehmenden Apotheken kostenfrei zu ihrer Arzneimitteltherapie beraten und einen Medikamentencheck durchführen lassen.

Ziel der Partnerschaft ist es, die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu erhöhen sowie die Therapietreue der Patienten zu steigern. Hierzu überprüft der Apotheker bei der Beratung die individuelle Medikation des Versicherten und klärt ihn über mögliche Doppelverordnungen sowie Risiken von Neben- und Wechselwirkungen auf. Bei Bedarf verweist der Apotheker den Patienten an seinen behandelnden Hausarzt.

Die AXA verschickte an die infrage kommenden Versicherten einen Gutschein, der in den teilnehmenden Apotheken eingelöst werden kann. Die Aktion ist zunächst einmalig. Bereits seit 2012 lässt die AXA gemeinsam mit der Gothaer Medikationschecks von Ärzten durchführen. Vertragspartner ist die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG), ein Dienstleistungsunternehmen des Hausärzteverbands. Zuletzt nahmen rund 4000 Ärzte teil, die pro Jahr und Patient 87,73 Euro nach der Gebührenordnung abrechnen können.

Auch bei anderen Vereinbarungen zum Medikationscheck erhalten die Ärzte einen Betrag um 80 Euro. Beispiele sind die Projekte von AOK Rheinland/Hamburg und Knappschaft-Bahn-See (KBS). Bei der TK sind die Apotheker zwar eingebunden, bekommen aber weniger als 30 Euro. Die Apothekenkooperation Elac Elysée hatte dagegen mit dem Privatversicherer DKV einen Vertrag geschlossen, bei dem 80 Euro pro Analyse vorgesehen waren. Aktuell hofft die Zentrale auf eine Fortsetzung.

Bei ARMIN sind für die Aufnahme der Medikation im ersten Quartal 97,30 Euro vereinbart. Dagegen können beim Medikationsplan deutlich geringere Beträge von bis zu vier Euro pro Jahr abgerechnet werden.

„Mit der AXA Krankenversicherung konnten wir erstmals eine private Krankenversicherung als Kooperationspartner für eine individuelle und umfassende Arzneimittelberatung und -aufklärung gewinnen“, sagt DAV-Chef Fritz Becker. „Ärztlich verordnete Arzneimittel müssen genauso auf mögliche Neben- und Wechselwirkungen geprüft werden wie die Selbstmedikation und Nahrungsergänzungsmittel. Die Apotheker sind die Experten für Arzneimittel und jederzeit wohnortnah erreichbar.“

„Mit den Apotheken als bundesweiten, starken Partnern wollen wir dem wichtigen Thema der Polymedikation gerne künftig noch umfassender begegnen“, sagt Klaus-Dieter Dombke, Leiter Strategisches Leistungs- und Gesundheitsmanagement bei der AXA. „Über die individuelle Beratung durch den Apotheker und Hausarzt im Bedarfsfall können wir unsere Versicherten auf mögliche Wechsel- und Nebenwirkungen aufmerksam machen und sie davor gezielt schützen, sodass sie sich mit ihrer Medikation sicher fühlen. Dadurch leisten wir einen aktiven Beitrag zur Förderung der Gesundheitsversorgung und Optimierung der Arzneimitteltherapiesicherheit.“

Darüber hinaus haben DAV und AXA eine Direktabrechnung von Rezepten mit einem Einzelwert ab 750 Euro vereinbart. Die Versicherten werden von Vorauszahlungen sowie organisatorischem Aufwand entlastet. Bundesweit können rund 20.000 Apotheken beide Serviceangebote auf freiwilliger Basis anbieten.

Eine Direktabrechnung bieten bereits Debeka, Allianz sowie HUK Coburg und ihr Tochterunternehmen PAX-Familienfürsorge an. Die Versicherer haben entsprechende Verträge mit dem DAV abgeschlossen. Eine Vereinbarung für Zyto-Rezepturen haben außerdem Barmenia, Hallesche Krankenversicherung und Postbeamtenkrankenkasse getroffen. Außerdem gibt es immer wieder PKVen, die mit einzelnen Versandapotheken kooperieren.

Das Verhältnis der Apotheker zur AXA ist nicht das beste: Vor zwei Jahren hatte die Versicherung einen Patienten in eine Apotheke zurückgeschickt, damit dieser sich den Differenzbetrag zum günstigsten gelisteten Arzneimittel auszahlen lässt. Auch bei selbstständigen Pharmazeuten, die bei ihr versichert sind, zahlt die AXA für benötigte Medikamente lediglich den Apothekeneinkaufspreis plus Mehrwertsteuer. Dabei spielt es nicht einmal eine Rolle, ob der Apothekenleiter sein Rezept in der eigenen oder in einer fremden Apotheke eingelöst hat. Selbst für Angehörige, die bei der Axa krankenversichert sind, gilt die gekürzte Erstattung.