Dispensierrecht

Lauterbach: Ärzte sollen Arzneimittel abgeben APOTHEKE ADHOC, 19.10.2018 15:59 Uhr

Berlin - 

In die Debatte um die Aufgabenverteilung im Gesundheitwesen mischt sich der SPD-Gesundheitsexperte Professor Dr. Karl Lauterbach ein: Er unterstützt die Forderung der Hausärzte, künftig Medikamente an Patienten abgeben zu dürfen.

Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) macht sich Lauterbach für die notwendige Gesetzesänderung stark: „Eine Möglichkeit für Hausärzte, selbst Medikamente an Patienten abzugeben, ist grundsätzlich zu begrüßen. Über eine dafür notwendige Rechtsänderung werde ich mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sprechen.“

Es gebe viele Situationen, in denen die Versorgung der Patienten durch eine entsprechen Reform verbessert werden könnte. „Das gilt etwa bei Hausbesuchen, in Pflegeeinrichtungen und für Schmerzpatienten“, sagte Lauterbach gegenüber der NOZ.

Die Möglichkeit müsse aber eingeschränkt werden, so Lauterbach: „Hausarztpraxen dürfen auf keinen Fall zu Apotheken werden. Ein Apothekensterben wäre fatal für die Versorgungssicherheit der Menschen gerade auf dem Land.“ Mehr Flexibilisierung für Ärzte müsse daher „einhergehen mit der Stärkung der Apotheken, etwa durch eine höhere Vergütung von Beratungsleistungen“, so Lauterbach. „Es geht um ein Gesamtpaket.“

Die Grünen lehnen die Forderung dagegen ab. „Bei circa 50.000 zugelassenen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, von denen ein großer Teil auch noch vor Ort vorrätig gehalten wird, können nicht einfach Hausärzte einen Teil dieser Versorgung übernehmen“, so Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik. „Gerade bei Mehrfachmedikationen ist für Patienten auch die pharmazeutische Kompetenz unverzichtbar, welche Apotheker im dezidierten Studium erlernen.“

Die strikte Trennung von Verschreibung und Abgabe solle die Patienten vor ökonomischen Interessen bei der Behandlung schützen. „Der Veterinärbereich mit den Antibiotikaresistenzen zeigt uns ja die negativen Folgen. Die Abgabe von Medikamenten durch Ärzte sollte sich daher auch in Zukunft nur auf Fälle beschränken, in denen dies im Patienteninteresse ist. Dies würde beispielsweise bedeuten, den Entlassungsprozess von Patienten aus dem Krankenhaus zu überarbeiten. Zusammenarbeit ist das Zauberwort.“

Auch Kai Vogel, Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbz), ist skeptisch: „Der Vorschlag mag zwar praktisch klingen, ist aber in der Praxis kaum zu verwirklichen.“ Die sehr hohen rechtlichen Vorgaben für Apotheken aus Gründen der Arzneimittelsicherheit würden Arztpraxen überfordern, sagte er gegenüber der NOZ. „Es wäre viel mehr im Sinne der Patienten, wenn Ärzte und Apotheker ihre Zusammenarbeit stärken würden, statt gegeneinander zu arbeiten.“

Mit seiner Andeutung, Apothekern das Impfen zu erlauben, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), eine aufgeregte Diskussion bei den Ärzten ausgelöst und die ABDA in eine schwierige Position gebracht. Spahns Angebot ablehnen können die Apotheker nicht, aber darauf eingehen auch nicht. Das würde die Ärzte nur noch heftiger provozieren. Welche politischen Ziele Spahn mit seinem gezielten Vorstoß verfolgt, bleibt vorerst abzuwarten. Jedenfalls müssen die Apotheker jetzt Forderungen nach dem Dispensierrecht für Ärzte abwehren.

Zuvor hatten sich mehre Ärztefunktionäre zum Vorschlag von Spahn ablehnend geäußert. Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, griff Spahn direkt an und nannte bezeichnete dies als „Schnapsidee“. „Derartig groteske Debattenbeiträge gefährden die Basis für einen vernünftigen und in einigen Fragen durchaus auch notwendigen Dialog über die Frage, welche Tätigkeiten in der medizinischen Versorgung gegebenenfalls auch durch andere Berufsgruppen vorgenommen werden könnten“, sagte Reinhardt.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, hatte gleich zweifach in die Debatte eingegriffen: „Die Apotheker können beim Impfmanagement wichtige Aufgaben übernehmen, beispielsweise indem sie die Patienten auf bestehende Impflücken hinweisen“, sagte er. Die Impfung selbst müsse jedoch ohne Wenn und Aber bei einem Arzt durchgeführt werden. Es sei der falsche Ansatz, die Verantwortung auf immer mehr Schultern zu verteilen, sagte Weigeldt weiter. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hatte Weigeldt dann ein eingeschränktes Dispensierrecht für Ärzte ins Gespräch gebracht. Die ABDA hat sich zuletzt stets vorsichtig zum Impfen in Apotheken verhalten. Dagegen sprechen sich der Bundesverband der Apothekenkooperationen (BVDAK) und die Kooperation Gesund leben für Impfungen in der Apotheke aus.