Krankenkassen

Ersatzkassen fordern Ausschüttung APOTHEKE ADHOC, 28.01.2015 12:34 Uhr

Berlin - 

Die Ersatzkassen warnen vor steigenden Zusatzbeiträgen: Bis 2018 würden sich die Zusatzbeiträge von 0,9 auf 1,7 Prozent erhöhen, so ihr Verband vdek. Um das zu verhindern, müsse die Finanzierung der GKV korrigiert werden, sagte der Verbandsvorsitzende Christian Zahn. Außerdem fordern die Ersatzkassen eine Finanzreform und eine Ausschüttung aus dem Gesundheitsfonds.

„Wir müssen davon ausgehen, dass die Zusatzbeitragssätze in der GKV in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen werden“, so Zahn. Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben gehe seit 2014 wieder auseinander. Hinzu kämen die finanziellen Belastungen aus den geplanten Reformpaketen.

„Da der Arbeitgeberbeitragssatz eingefroren ist, gehen diese Kostenschübe voll zulasten der Versicherten“, kritisierte Zahn. Die Politik müsse für eine gerechte und verlässliche Finanzierung der Reformpakete sorgen. Etwa dürfe der Arbeitgeberbeitragssatz nicht auf Dauer bei 7,3 Prozent festgeschrieben sein. Stattdessen müsse der allgemeine Beitragssatz, den Versicherte und Arbeitgeber gemeinsam finanzieren, angepasst werden.

Darüber hinaus sollte ein Teil der vorhandenen Finanzreserven aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen ausgeschüttet werden, um damit die anstehenden Reformen zu finanzieren. Solange der Arbeitgeberbeitragssatz eingefroren sei, sei dies ein Muss. Dafür will der vdek die gesetzliche Liquiditätsreserve im Fonds auf etwa 35 Prozent einer Monatsausgabe begrenzen, das sind sechs Milliarden Euro. Der restliche Überschuss in Höhe von rund vier Milliarden Euro würde an die Kassen verteilt werden.

Änderungen sollte es laut vdek auch beim Finanzausgleich der Kassen, kurz Morbi-RSA, geben. Dieser führe momentan zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen der Ersatzkassen, sagte Zahn. 2013 habe die Unterdeckung bei den Ersatzkassen bereits mehr als 400 Millionen Euro betragen, während Mitbewerber eine Überdeckung von bis zu 600 Millionen Euro aufwiesen.

Auch bei der Krankenhausreform und der Reform der ärztlichen Versorgung forderte der Verband Nachbesserungen. Die Reformpakete enthielten noch eine Reihe von Ungereimtheiten, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Geprüft werden müsse etwa beim GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) die Erhöhung der ärztlichen Vergütung für einige Bundesländer. Diese koste 2017 und 2018 jeweils 500 Millionen Euro, bringe aber keinen Mehrwert für die Patienten. Hauptprofiteur seien die Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe mit 285 Millionen Euro. Auch der geplante Innovationsfonds sei mit jährlich 300 Millionen Euro überdimensional ausgestattet, zumal er die Regelversorgung lediglich ergänzen solle.

Zudem müsse die Politik konsequenter gegen die Überversorgung in Ballungsgebieten vorgehen. So werde der Strukturfonds in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nun flächendeckend ausgerollt. „Statt wie bislang neun KVen, werden künftig alle 17 KV-Bezirke davon profitieren. Das Angebot schafft Nachfrage, Überversorgung bauen wir damit nicht ab, sondern befördern sie sogar“, so Elsner. Aus dem Fond werden Zuschüsse bei Neuniederlassungen oder Gründungen von Zweigpraxen sowie Ausbildungszuschüsse oder Stipendien finanziert.

Die geplante Krankenhausreform koste die Kassen in den kommenden drei Jahren 3,8 Milliarden Euro mehr, so der vdek. Für einen wirklichen Mehrwert müsse aber Qualität zum verbindlichen Kriterium festgeschrieben werden. „Es passt nicht zusammen, einerseits Qualität als Kriterium bei der Krankenhausplanung gesetzlich einzuführen und Qualitätsindikatoren in Auftrag zu geben, dann aber den Ländern zu überlassen, ob sie diese bei der Planung berücksichtigen wollen oder nicht“, sagte Elsner.

Um unnötige Operationen und Behandlungen zu reduzieren, forderte sie, Mindestmengenregelungen konsequent auszubauen. Um die Pflegesituation in Krankenhäusern zu verbessern, müssten klare überprüfbare Strukturvorgaben geschaffen werden, etwa Personalschlüssel, „damit das dringend notwendige Pflegefördergeld auch da ankommt, wo es benötigt wird“. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen müsse deren Einhaltung prüfen.

Zudem forderte Elsner, die Grenzen zwischen ambulantem und stationärem Sektor durchlässiger zu machen. Die halbe Milliarde Euro aus dem Umstrukturierungsfonds sollte demnach vor allem für die Neustrukturierung von Krankenhäusern der Grundversorgung im ländlichen Raum genutzt werden. Bei drohender Unterversorgung sollten Krankenhäuser laut Elsner die fachärztliche Versorgung auch von ambulanten Patienten übernehmen dürfen, etwa in Integrierten Versorgungszentren.