Koalitionsverhandlungen

Notdienst: Abstimmung statt Dispensierrecht APOTHEKE ADHOC, 19.11.2013 13:15 Uhr

Bessere Verzahnung: Die Apotheken sollen stärker in die ambulante Notfallversorgung eingebunden werden. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Union und SPD wollen die ambulante Notfallversorgung besser koordinieren. Künftig sollen die Kliniken leichter einspringen können und dafür Geld aus dem Topf der niedergelassenen Ärzte bekommen. Auch der Notdienst der Apotheken soll dabei besser abgestimmt werden. Für die Pharmazeuten ist das ein gutes Signal aus den Koalitionsverhandlungen, denn in den vergangenen Monaten war auch über ein eingeschränktes Dispensierrecht für die Mediziner nachgedacht worden.

Die künftigen Koalitionäre streben eine Kooperation zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenhäusern in der ambulanten Versorgung an: „In eine solche Kooperation soll der Notdienst der Apotheken einbezogen werden“, heißt es in dem vorläufigen Abschlussbericht der AG Gesundheit.

Union und SPD wollen damit auf „die zunehmende Konzentration der ambulanten Notfallversorgung außerhalb der allgemeinen Praxissprechzeiten auf die Krankenhäuser“ reagieren. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Vergütung sollen entsprechend angepasst werden. „Der Sicherstellungsauftrag verbleibt bei den KVen“, heißt es in dem Papier.

Die Formulierungen im Abschlussbericht sind zwar noch nicht sehr konkret, ein Dispensierrecht der Ärzte in der ambulanten Notfallversorgung scheint mit der angestrebten Lösung aber abgewendet. Eine engere Einbindung der Apotheken würde dies überflüssig machen.

Die „Freie Allianz der Länder-KVen“ (FALK) aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern hatte moniert, dass Patienten sich nach der Behandlung beim Bereitschaftsarzt auf die Suche nach einer Apotheke machen müssten. „Gerade nachts und in ländlichen Gebieten ist dies kompliziert und führt nicht selten dazu, dass sich die notwendige Behandlung mit Medikamenten verzögert.“

Ärzte sollten daher einen Bestand an Medikamenten vorrätig halten und abgeben dürfen. Eine Apotheke sollte für die Befüllung des Koffers zuständig sein. Dies war bei den Apothekern auf massive Bedenken gestoßen.

Erst mit der AMG-Novelle hatte es die schwarz-gelbe Regierung Palliativmedizinern ermöglicht, ihren Patienten in eng begrenzten Einzelfällen Betäubungsmittel (BtM) zu überlassen. Die Apotheker hatten darauf reagiert und in mehren Bundesländern Listen mit BtM erarbeitet, die die Apotheken immer vorrätig halten sollen.

Die Diskussion um eine bessere Verzahnung der Notdienste von Ärzten und Apothekern war in Nordrhein-Westfalen aufgekommen: Eine Bürgerinitiative hatte sich dafür stark gemacht, den Apothekennotdienst nach der jeweiligen Notfallpraxis auszurichten.

Die Kammer in Westfalen-Lippe hatte argumentiert, dass alle Apotheken gleichmäßig am Notdienst beteiligt werden müssten. Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) hatte erklärt, dass der Notdienst Ländersache sei.