Apothekenhonorar

Kassenabschlag nicht ohne Rahmenvertrag APOTHEKE ADHOC, 11.07.2013 13:18 Uhr

Berlin - 

Seit einer Woche gilt der neue Kassenabschlag 1,85 Euro. Formell beruhte die Abrechnungen zunächst nur auf der mündlichen Abmachung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband. Jetzt ist der Deal zu Papier gebracht. Abgesichert ist der neue Abschlag aber erst, wenn er in den Rahmenvertrag aufgenommen wurde. Und der liegt seit Wochen ohne Unterschrift bei den Kassen.

GKV-Spitzenverband und DAV hatten sich im Mai auf eine Paketlösung geeinigt: Bis einschließlich Juni hatten die Pharmazeuten noch 1,75 Euro abgerechnet, im Juli stieg der Abschlag auf 1,85 Euro. 2014 beträgt der Zwangsrabatt dann durchgehend 1,80 Euro, im Jahr darauf 1,77 Euro. Auch die Gerichtsprozesse für die Jahre 2009 und 2010 sollen nach der Einigung beendet werden.

Die Krankenkassen hatten gegen den Schiedsspruch für 2009 geklagt, der DAV im Jahr 2010. Beide Verfahren liegen noch beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Der 2009er-Fall wird dem verhandelnden Richter am 25. Juli wieder vorgelegt – es sei denn, der GKV-Spitzenverband zieht seine Klage vorher zurück. Das andere Verfahren ruht derzeit ohnehin auf Antrag der Parteien und wäre am 1. August von selbst erledigt.

Die nun vorliegende Schriftform haben beide Seiten mittlerweile unterschrieben. „Rückwirkend wurde der Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010 von der Schiedsstelle festgesetzt. Das schafft Sicherheit für die Vergangenheit.“ Damit sie auch rechtlich nicht mehr anfechtbar ist, muss sie in den Rahmenvertrag: In der letzten Version des Vertrages aus dem vergangenen Jahr war festgehalten worden, dass beide Verhandlungspartner für 2013 eine Verhandlungslösung suchen müssen. Das nun beschlossene Gesamtpaket muss an dieser Stelle eingefügt werden.

Doch der Rahmenvertrag hängt seit Monaten in der Warteschleife. Immer wieder hatten der DAV und der GKV-Spitzenverband eine Einigung zu Nullretaxationen aufgrund von Formfehlern erarbeitet. Laut DAV war die Zustimmung innerhalb des Kassenverbandes jedoch vom AOK-Lager blockiert worden. Im April kam die Sache dann ins Rollen: Die Mitgliederversammlung des DAV stimmte dem Vertrag zu, auch die Kassen seien bereit zur Zustimmung, hieß es damals.

Bis heute haben die Kassen den Vertrag jedoch nicht unterschrieben. Das könnte unter anderem an den Streitigkeiten um die sogenannte aut-idem-Liste liegen, die auch noch in den Vertrag aufgenommen werden soll. Kassen und Apotheker sollen sich auf eine Liste von Arzneimitteln verständigen, die von der Substitutionspflicht ausgenommen werden sollen. Bislang konnten sich beide Seiten aber nicht auf eine solche Liste verständigen.