Blutzuckermessgeräte

Alarm auf Rezept APOTHEKE ADHOC, 22.06.2016 15:10 Uhr

Berlin - 

Diabetiker können bald ihren Zuckerspiegel kontinuierlich messen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass so genannte Real-Time-Messgeräte von den Krankenkassen erstattet werden müssen. Diese auch Continuous Glucose Monitoring System (CGMS) genannten Applikationen schlagen Alarm, wenn ein individuell fest gelegter Wert über- oder unterschritten wird. Jetzt muss nur noch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Beschluss prüfen und in Kraft setzen.

Durch einen kleinen Sensor in der Haut wird der Glucosegehalt im Zellzwischenwasser des Unterhautfettgewebes kontinuierlich gemessen und an ein kleines Empfangsgerät gesendet, das der Diabetiker immer bei sich trägt. Die Sensoren halten mehrere Tage und sind wasserfest.

Der behandelnde Arzt legt gemeinsam mit dem Patienten fest, in welchem Korridor sich der Glucosewert bewegen sollte. Dies lässt sich im CGMS individuell einstellen. Die Anschaffungskosten liegen laut DDB im vierstelligen Bereich, dazu kommen monatliche laufende Kosten für die Sensoren von circa 300 Euro.

Auf dem Markt sind schon seit Jahren verschiedene Geräte erhältlich, darunter Freestyle Navigator, Dexcom G4 und G5 sowie Medtronic Enlite und Guardian. Bislang waren die Systeme nicht erstattungsfähig.

„Dies ist ein Meilenstein in der Versorgung von Diabetikern in Deutschland“, freut sich Corinna Hahn, stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB). Der DDB hat hat sich für die Kostenübernahme über Jahre hinweg eingesetzt. Die Kassen zahlen für ein CGMS bislang nur in Ausnahmefällen und nach einer langwierigen, komplizierten Antragsstellung.

Allerdings: Auch zukünftig werden nicht alle Diabetiker automatisch ein CGMS erhalten. Die Krankenkassen prüfen den Einzelfall. Zielgruppe sind vor allem die intensiv insulierten Betroffenen – also Insulinpumpenträger und Patienten, die eine so genannte ICT (intensiviert konventionelle Therapie) bekommen. Dies können Diabetiker von Typ 1 oder Typ 2 sein.

„Wir haben erfolgreich dafür gekämpft, dass bei der Prüfung auch die Lebensumstände des Betroffenen berücksichtigt werden“, erklärt Dieter Möhler, Patientenvertreter im G-BA und bis März Bundesvorsitzender des DDB. Maßgeblich bei der Bewilligung ist auch, dass die zwischen Arzt und Patient vereinbarten Therapieziele mit den bislang eingesetzten Methoden nicht erreicht wurden.

Nicht betroffen von der Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog ist FreeStyle Libre. Das System misst ebenfalls kontinuierlich den Glucosegehalt im Zellzwischenwasser des Unterhautfettgewebes, sendet aber die Daten nicht automatisch an einen Empfänger. Die Informationen müssen aktiv abgerufen werden, sodass kein Alarm gegeben werden kann. Das System wird auch Flash Glucose Monitoring (FGM) genannt und ist nicht so teuer. Außerdem muss das Gerät seltener gewechselt werden.

Seit November 2014 auf dem deutschen Markt, wird Fresstyle Libre nicht über Apotheken, sondern direkt über den Hersteller Abbott vertrieben. Apotheker werden zur Beratung nicht herangezogen; die Kunden werden stattdessen auf eine Online-Plattform mit Schulungsvideos und einem Livechat sowie an die Telefonhotline verwiesen. Roche hat sich kürzlich die Rechte für das Eversense-System des US-Medizintechnikherstellers Senseonics gesichert.