Kammerbeitrag

Bayern senkt Beitragssatz Carolin Bauer, 20.11.2013 10:03 Uhr

Beitrag runter: Für selbstständige Apotheker in Bayern gilt ab kommenden Jahr ein niedrigerer Kammerbeitragsatz. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) entlastet ihre selbstständigen Mitglieder. Der Beitragssatz sinkt leicht von 0,098 auf 0,092 Prozent des Nettoumsatzes. An der Bemessungsgrundlage ändert sich aber nichts: Der Vorschlag, künftig den Ertrag zugrunde zu legen, wurde von einer extra einberufenen Arbeitsgruppe abgelehnt.

Der neue Beitragssatz gilt ab Januar und wurde auf der Delegiertenversammlung in München beschlossen. Ein Grund für die Absenkung ist die gute wirtschaftliche Situation: „Die Kammer hat entsprechende Rücklagen, und wir haben das von uns festgesetzte Ziel erreicht“, sagt Kammerpräsident Thomas Benkert. Für eine Offizin mit einem Jahresumsatz von 1,5 Millionen Euro fallen durch die Absenkung 90 Euro weniger an.

Die Einnahmen der Kammer seien in der Vergangenheit gestiegen, so Benkert. Preissteigerungen in den Apotheken hätten sich wegen des umsatzabhängigen Kammerbeitrags positiv auf den Haushalt ausgewirkt. „Da wir aber nichts anhäufen wollen, wurde der Beitragssatz jetzt gesenkt.“ Von der Änderung profitieren insgesamt 3300 Betriebsstätten.

Die Beitragssatzsenkung wurde auch von der Arbeitsgruppe vorgeschlagen. Beim Thema Ertrag statt Umsatz gab es jedoch kein Einlenken. In der Gruppe habe man sich lange Gedanken gemacht, so Benkert. „Die Beschlussempfehlung lautete jedoch, dass der Umsatz weiter das Kriterium sein soll.“

Die Berechnung der Beiträge am Umsatz ist laut Benkert die unproblematischste und gerechteste Lösung: Da die Apotheken unterschiedlich seien, werde es eine komplette Gerechtigkeit beim Kammerbeitrag nie geben. Die Apotheker Dr. Stefan Hartmann, Dr. Berthold Pohl und Dr. Peter Sandmann hatten vorgeschlagen, den Beitrag künftig am Ertrag zu messen. Ein entsprechender Antrag wurde im Mai auf der Delegiertenversammlung vorgestellt.

Für angestellte Apotheker bleibt in Bayern alles wie gehabt: Kammermitglieder, die maximal 19 Wochenstunden tätig sind, zahlen monatlich 8 Euro – wer mehr als 19 Stunden in der Woche arbeitet das Doppelte. Apotheker im Ruhestand, in Elternzeit oder ohne Beschäftigung zahlen 4 Euro pro Monat.

Auf der Versammlung wurde auch über das Leitbild gesprochen. ABDA-Vize Mathias Arnold informierte die Delegierten über den aktuellen StandDetail. Die Kammer habe dazu auch eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich in den kommenden Monaten mit inhaltlichen Fragen beschäftigen solle, sagt Benkert. Erste Ergebnisse werden Anfang März erwartet. Bundesweit sollen die Vorstellungen der Apotheker zudem voraussichtlich ab Februar bei einer Online-Umfrage ermittelt werden.