Ausbildung

Kabinett beschließt neues PTA-Gesetz APOTHEKE ADHOC, 28.08.2019 10:32 Uhr

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss nur noch der Bundesrat dem PTA-Reformgesetz zustimmen. Foto: PTA-Fachschule Castrop-Rauxel
Berlin - 

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes von PTA und der PTA-Ausbildung beschlossen. „Wir stärken den PTA-Beruf und sorgen für eine zeitgemäße Ausbildung“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die Neuerungen stießen zuvor auf Kritik.

Spahn will mit seinem Entwurf zur Reform des PTA-Berufs beispielsweise die Aufsichtsregeln anpassen und die Ausbildungsinhalte deutlich ändern. An der Ausbildungsdauer für PTA-Schüler soll festgehalten werden. Die Reform sieht dem Ministerium zufolge insbesondere Regelungen zum Berufsbild, zum Ausbildungszugang, zur Struktur der Ausbildung, zu den Mindestanforderungen an die Schulen sowie zum Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung vor. Zudem würden auch die Begrifflichkeiten an zeitgemäße Formulierungen angepasst.

Spahn betonte, dass PTA in Apotheken „wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten“ übernähmen. „Diese Kompetenzen stärken wir mit einem modernen Berufsgesetz. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte in unserem Gesundheitswesen. Deshalb sind zeitgemäße und attraktive Ausbildungsregelungen so wichtig“, so der Minister.

Das Gesetzesvorhaben sei Teil der Strategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die Ausbildungen der Gesundheitsberufe an heutige Anforderungen in der Berufspraxis anzupassen und sie insgesamt zu modernisieren. Mit der Reform soll das Interesse an dem Beruf der PTA für die Zukunft gesichert und einem Fachkräftemangel in den Apotheken entgegengewirkt werden, heißt es vom Ministerium. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Den Lehranstalten soll damit ausreichend Zeit für die erforderlichen organisatorischen Umstellungen eingeräumt werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.

Das Berufsbild und die Ausbildung der PTA würden mit der Reform an geänderte Anforderungen im Apothekenalltag angepasst. Ein Schwerpunkt liege auf der Stärkung der Beratungskompetenz, da die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die fachgerechte Information der Patientinnen und Patienten gegenüber der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln deutlich an Bedeutung gewonnen habe. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werde entsprechend geändert. Die Vermittlung der pharmazeutisch technologischen Kompetenz müsse dabei gewährleistet bleiben.

Die Ausbildung dauert weiterhin zweieinhalb Jahre. Sie gliedert sich in einen zweijährigen schulischen Teil und eine halbjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke. Im PTA-Praktikum müssen Azubis demnach künftig nur noch drei Monate verpflichtend in der öffentlichen Apotheke arbeiten.

Während der praktischen Ausbildung in einer Apotheke sollen die Auszubildenden laut BMG eine angemessene Vergütung erhalten. Dies werde im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt. Die Schulgeld-Frage soll entsprechend dem Koalitionsvertrag in ein Gesamtkonzept zur Reform der Gesundheitsfachberufe einbezogen werden.

In der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) werde geregelt, dass erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb übertragen werden können. Eine Vertretung des Apothekenleiters ist aber weiterhin nicht vorgesehen. Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Vor Inkrafttreten des Reformgesetzes begonnene PTA-Ausbildungen werden nach bisherigen Vorschriften weitergeführt und abgeschlossen.

Die Angestelltenvertreter zeigten sich zuvor vom Referentenentwurf enttäuscht. „Das ist wirklich nicht der erwartete große Wurf“, sagten Adexa-Chef Andreas May und Sabine Pfeiffer van Rijswijk, die für den Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta) in der Novellierungsfachgruppe tätig ist. Bemängelt wurde etwa, dass die schulische Ausbildungszeit von zweieinhalb Jahren zu knapp sei.