Innovationsfonds

Hecken startet zweite Förderwelle APOTHEKE ADHOC, 11.05.2016 12:44 Uhr

Berlin - 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die zweite Runde im Rennen um Fördergelder aus dem Innovationsfonds eröffnet: Die Förderbekanntmachungen für vier weitere Schwerpunkte wurden veröffentlicht. Damit können im Jahr 2016 nochmals Mittel für Projekte beantragt werden, die über die Regelversorgung der Krankenkassen hinausgehen.

Wie beim ersten Mal gibt es vier Themenschwerpunkte. In dieser Runde sind das Versorgungsmodelle mit Delegation und Substitution von Leistungen, Modellprojekte zum Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung, die Verbesserung der Kommunikation mit Patienten und die Förderung der Gesundheitskompetenz sowie Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderung.

Ansätze für die Verbesserung der Versorgungseffizienz bei Menschen mit Migrationshintergrund sollen in alle Themenfelder einbezogen und gefördert werden. Außerdem können über die themenoffen gehaltene Förderbekanntmachung Anträge auf Mittel aus dem Fonds gestellt werden. Anträge müssen bis zum 19. Juli eingereicht werden.

Mit insgesamt 225 Millionen Euro sollen neue Versorgungsformen gefördert werden; also Projekte, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Außerdem sucht der G-BA Projekte zur Versorgungsforschung, die mit insgesamt 75 Millionen Euro unterstützt werden sollen.

Die Bewerbungsphase für die erste Förderwelle war Anfang April gestartet. Bis zum 5. Juli können noch Projekte eingereicht werden. Vier Themenfelder hatte der G-BA für die erste Runde vorgesehen: Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie, Telemedizin sowie Versorgungsmodelle für strukturschwache Gebiete und spezielle Patientengruppen, etwa Kinder oder Pflegebedürftige.

Die neuen Versorgungsformen müssen auf geltender Rechtsgrundlage erbracht werden, etwa im Rahmen von Selektivverträgen. Nicht gefördert werden reine Evaluationen von bestehenden Projekten, Studien zur Wirksamkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten oder zur frühen Nutzenbewertung, die Erprobung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode. Auch Projekte, die sich bereits in der Umsetzungsphase befinden oder aus öffentlichen Mitteln gefördert werden, sind ausgeschlossen.

Für die Bewertung der verschiedenen Projekte hat der G-BA insgesamt neun Förderkriterien entwickelt. Zwingend muss mit dem Projekt die Versorgungsqualität verbessert werden. Darüber hinaus muss entweder die Versorgungseffizienz gesteigert oder die Zusammenarbeit der Berufsgruppen optimiert werden. Alternativ sollte es sich um ein interdisziplinäres Modell handeln. Außerdem müssen die Erkenntnisse auf andere Regionen oder Indikationen übertragbar sein und Kosten und Nutzen müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Das Projekt muss evaluierbar sein und bei Erfolg in die Regelversorgung übernommen werden können. Schließlich muss der Modellansatz realisierbar sein.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Projektanbieter datenschutzrechtliche, ethische und wissenschaftliche Standards erfüllen. Außerdem verpflichten sie sich, die Evaluationsergebnisse zu publizieren – unabhängig vom Ergebnis. Neue Versorgungsformen können in der Regel für bis zu drei Jahre gefördert werden. Gefördert werden nur die Aufwendungen, die nicht von der Regelversorgung umfasst sind, also beispielsweise Ausgaben für das Projektmanagement, die Koordination von Leistungen und die Evaluation.