Einigung oder Schiedsstelle

Grippeimpfung-Vergütung: Die Zeit tickt Carolin Ciulli, 16.07.2022 14:49 Uhr

Offene Fragen: Zwar ist die Grippeimpfung künftig eine Regelleistung in Apotheken, doch noch sind etwa Schulungsinhalte, Abrechnung und Vergütung unklar. Foto: Susan Dibsi
Berlin - 

Apotheken bereiten sich auf die anstehende Grippesaison vor. Mitunter wurden die Impfstoffe bereits bestellt. Doch noch sind nicht alle Formalitäten zur neuen Regelleistung geklärt.

Alle Apotheken können ab diesem Herbst Grippeimpfungen anbieten. Mit dem Pflegebonus-Gesetzt wurde die Leistung aus Modellvorhaben Ende Juni in die Regelversorgung überführt. Im Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung sollen flankierende Regelungen geschaffen werden. Das betrifft die Aufklärung der Patient:innen, Räume und Ausstattung sowie Personaleinsatz, Hygienemaßnahmen und Dokumentation.

Einigung noch nicht absehbar

Die Vorgaben der Vergütung und Abrechnung stehen noch nicht fest. Festgelegt wurde, dass sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vertraglich einigen sollen. Geschieht dies nicht, legt eine Schiedsstelle innerhalb von einem Monat den Inhalt des Vertrages fest. „“ir befinden uns dazu am Anfang der Verhandlungen mit dem DAV, sodass es noch keine vertragliche Regelung oder Vergütungsvereinbarung gibt“, sagt ein GKV-Sprecher. Wann ein Ergebnis vorliegen werde, sei derzeit noch nicht absehbar.

Apotheken sind nicht verpflichtet, Impfungen gegen Influenza durchzuführen. Wenn doch, können Sie die Leistung Kund:innen ab 18 Jahren anbieten. Voraussetzung ist eine Schulung durch Mediziner:innen nach einem Curriculum, das wie bei der Covid-19-Impfung noch durch die Bundesapothekerkammer und die Bundesärztekammer festzulegen ist. Wenn bereits ärztliche Schulungen wegen Modellprojekten zur Grippeschutzimpfung oder Covid-19-Impfung absolviert wurden, ist keine weitere nötig.