GKV-VSG

Schmidt: Entscheidende Reformschritte fehlen APOTHEKE ADHOC, 11.06.2015 18:22 Uhr

Berlin - 

Der Bundestag hat das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSGG) beschlossen. Die ABDA ist damit nicht so recht zufrieden: „Die Vergütungsreform ist hier im Ansatz stecken geblieben“, kritisiert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Aus seiner Sicht fehlen „entscheidende Reformschritte“: der Rechtsanspruch auf eine regelmäßige Überprüfung des Festhonorars nach einer vernünftigen Methodik und die längst überfällige Anpassung der Vergütung für Rezepturen und Betäubungsmittel. „Von diesen Forderungen werden wir auch in Zukunft nicht abgehen“, sagt Schmidt.

Immerhin: Der Gesetzgeber habe anerkannt, „dass Krankenkassen ihre Zeche zukünftig nicht mehr so einfach prellen können und der Schutz der Apotheken vor ungerechtfertigten Retaxationen besser werden soll“. Auch die Festsetzung des Apothekenabschlags auf 1,77 Euro pro abgegebenem Arzneimittel in der GKV sei wie geplant erreicht.

Die Neuregelungen beim Entlassmanagement sieht die ABDA positiv: „Mit der Neuregelung erhalten Patienten bei ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus ein einheitliches Rezept, das sie selbst in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können, ohne zunächst noch den Hausarzt aufsuchen zu müssen“, so Schmidt. Das verbessere die Versorgung. „Gut ist, dass sich dabei keine rein profitorientierten 'Rezepthändler' einmischen dürfen“, fügt er hinzu.

Positiv bewertet die ABDA auch, dass die Apotheker im neu geschaffenen Innovationsfonds ein Antragsrecht haben. „Wenn Apotheker und alle anderen Heilberufe Ideen – zum Beispiel für Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten – einbringen können, kann dies der Versorgungsqualität nur dienlich sein“, so Schmidt. Für Patienten könne man mittel- und langfristig so mehr Versorgungsqualität erreichen.

Mit dem GKV-VSG wird der Kassenabschlag wegen der „bisherigen Konflikte der Vertragspartner“ gesetzlich festgeschrieben, während die Gegenforderung der Apotheker – eine regelmäßige Überprüfung ihres Honorars – fehlt. Auch andere Forderungen nach mehr Geld für Rezepturen, Betäubungsmittel und Notdienste wurden fallen gelassen.

Um Nullretaxationen aufgrund von Formfehlern künftig zu verhindern, sollen die Krankenkassen mit den Apotheken über entsprechende Regeln verhandeln. Die Frist ist nach Empfehlung des Gesundheitsausschusses bei sechs Monaten geblieben; die ABDA hatte sich bei der Anhörung halbherzig für einen kürzeren Zeitraum ausgesprochen.

Beim Entlassmanagement wurde ein Zuweisungsverbot ergänzt, mit dem eine Abhängigkeit der Apotheker von Ärzten oder Krankenhauspersonal verhindert und das Prinzip der freien Apothekenwahl abgesichert werden soll. „Damit soll auch verhindert werden, dass die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gefährdet wird“, heißt es zur Begründung.