Notdienstpauschale

Becker: Keine Apotheken ausschließen Benjamin Rohrer, 08.03.2013 08:27 Uhr

Nicht praktikabel: DAV-Chef Fritz Becker kritisiert den Vorschlag des BVDA, einzelne Apotheken von der Notdienstpauschale auszuschließen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) soll nach dem Willen der ABDA den vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplanten Notdienst-Fonds verwalten. Der Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) ist gegen die Einrichtung eines solchen Sammeltopfes und fordert, dass die Pauschale ab einer bestimmten Anzahl an Notdiensten auf normalen Rezepten über die Rechenzentren abgerechnet wird. Laut DAV-Chef Fritz Becker ist es aber gar nicht möglich, einzelne Apotheken von der Pauschale auszuschließen.

Laut BVDA sollen nicht alle Apotheken die Notdienstpauschale bekommen: Wie Verbandschef Thomas Hieble erklärt, hatte das BMG den BVDA im Vorfeld explizit darum gebeten, insbesondere Landapotheken zu berücksichtigen. Der BVDA schlägt daher vor, dass nur Apotheken ab drei Diensten pro Monat die Pauschale abrechnen dürfen.

Becker hält das für ungerecht: „Wir wollen, dass jede Apotheke gleich behandelt wird. Auch Apotheken, die nur alle 30 Tage einen Notdienst durchführen, sollen unterstützt werden.“

Noch viel wichtiger sei aber, dass die Regelung zur Notdienstpauschale flexibel bleibe: „Schließlich müssen Schließungen und Neueröffnungen berücksichtigt werden. Wenn eine Apotheke in einer Nachtdienstgruppe schließt, müssen die benachbarten Apotheken automatisch mehr Dienste leisten“, so Becker.

So könnten Apotheken, die vorher nicht die erforderliche Anzahl von drei Diensten geleistet hätten, nicht von der Pauschale profitieren – obwohl sie ihre Dienstanzahl inzwischen sogar gesteigert hätten.

Becker moniert zudem, dass der BVDA überhaupt nicht auf die Beteiligung der Selbstzahler eingehe: „Dass sich alle an der Notdienstpauschale beteiligen sollen, stand von vorn herein fest.“ Nur was die Rolle der Apothekerkammern betrifft, gibt Becker dem BVDA Recht: Diese müssten bestätigen, welche Apotheke wann einen Nacht- oder Notdienst geleistet habe. Allerdings: „Das fordert der DAV schon seit einem Jahr.“

Der DAV-Chef zieht daher das folgende Fazit: „Der Vorschlag ist nicht praktikabel und auch nichts Neues.“