DAT 2013

Bayern: Kassen sollen Medikationschecks bezahlen Carolin Bauer, 08.08.2013 12:02 Uhr

Kassen in der Pflicht: Die bayerische Apothekerkammer will erreichen, dass Medikationschecks separat vergütet werden. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Honorierung wird beim Deutschen Apothekertag (DAT) zu einem zentralen Thema werden. Denn nicht nur die ABDA-Spitze will dazu in Düsseldorf eine „Großreform“ auf den Weg bringen. Auch die bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) und der Apothekerverband (BAV)* haben die Vergütung der Apotheken im Fokus. In ihrem gemeinsamen Antrag fordern sie die Krankenkassen auf, gemeinsam mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) eine vertragliche Lösung für das Medikationsmanagement zu finden.

Kammerpräsident Thomas Benkert sieht die Kassen in der Pflicht: Der Antrag sei eine klare Forderung an die Vertragspartner der Apotheker, die Initiative zu ergreifen. Für die Umsetzung seien sie zuständig. Patienten, die mehrere Medikamente über einen längeren Zeitraum einnehmen, sollten einen Anspruch auf die Betreuung durch einen Apotheker haben. „Ein vernünftiges Medikationsmanagement kann wegen des zeitlichen Aufwands nicht im Rahmen der normalen Vergütung liegen“, sagt Benkert.

Anders als beim ABDA/KBV-Modell oder Projekten in anderen Bundesländern will Benkert die Ärzte zunächst nicht in die Verhandlung mit einbeziehen. Bei der Betreuung von Kunden mit mehreren Medikamenten müsse ein Automatismus einkehren, der nicht allein vom Arzt abhängig sein dürfe.

„Der Apotheker ist der Fachmann für Arzneimittel“, betont Benkert. Das Medikationsmanagement solle allein den Apothekern und nicht PTA oder Arzthelfern vorbehalten sein. Die Ärzte sollen aber etwa bei auffallender Doppel- oder Fehlmedikation kontaktiert werden.

Wie genau die Vernetzung und der Ablauf organisiert werden, müsse noch geklärt werden. „Über die Zahl der Medikamente kann man beispielsweise noch diskutieren“, so Benkert.

Die Kammer stützt sich in ihrem Antrag auf die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Dort ist Medikationsmanagement als pharmazeutische Tätigkeit definiert, die allein dem Apotheker vorenthalten ist. Neben der Beratung gehört demnach dazu, die gesamte Medikation wiederholt zu analysieren, um sowohl Therapiesicherheit und -treue zu verbessern.

Neben den Patienten würden auch die Kassen profitieren, so Benkert. Über den Erfolg der Forderung ist er sich sicher: „Ich gehe davon aus, dass der Antrag angenommen wird.“

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*Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hatte es geheißen, die bayerische Apothekerkammer (BLAK) habe den Antrag gestellt, korrekt ist, dass auch der bayerische Apothekerverband (BAV) involviert ist. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.