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Pharmapaket ist durch dpa/APOTHEKE ADHOC, 21.02.2014 09:31 Uhr

7 Prozent auf Dauer: Der Bundestag hat das Pharmapaket beschlossen. Foto: Bundestag
Berlin - 

Um hohe Mehrkosten für Krankenkassen und Patienten zu vermeiden, ist der Preisstopp für bestimmte Medikamente um weitere vier Jahre verlängert worden. Nach einem Bundestags-Beschluss vom Donnerstagabend bleiben die Preise für teure, patentgeschützte Arzneimittel bis Ende 2017 auf dem Niveau von 2009 eingefroren. Im Gegenzug wird die Zusatznutzenbewertung von Medikamenten aus dem Bestandsmarkt abgeschafft.

Das bisherige Preismoratorium für Arzneimittel lief Ende des vergangenen Jahres aus und war von der neuen Koalition im Eilverfahren zunächst einmal für drei Monate verlängert worden. Ohne Beibehaltung des Preisstopps würden nach Schätzung der Krankenkassen jährliche Mehrkosten von mehr als einer halben Milliarde Euro drohen.

Nicht wieder eingeführt wird allerdings der 16-prozentige Zwangsrabatt, den die Hersteller den Kassen zuletzt einräumen mussten. Zum Jahreswechsel war der Abschlag auf den üblichen Herstellerrabatt von 6 Prozent gefallen. Er steigt mit dem neuen Gesetz nur minimal auf 7 Prozent.

Die Generikahersteller werden von der Erhöhung ausgenommen. Da sie ohnehin zusätzlich 10 Prozent Generikaabschlag zahlen, hätte sich ihr Zwangsrabatt de facto auf 17 Prozent erhöht. Außerdem dürfen die Anbieter trotz Moratorium ihre Preise erhöhen, wenn der Festbetrag angehoben wird.

Den Protesten von Apothekern und Großhändlern zum Trotz, wird der Erstattungsbetrag künftig bei der Berechnung der Marge zugrunde gelegt. Außerdem wird die Aut-idem-Liste künftig durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erstellt.

Klargestellt wird schließlich, dass die Phase der freien Preisbildung nur einmalig je Wirkstoff gewährt wird. Die Kassen hatten reklamiert, dass neue Indikationen zu multiplen Preisen führen könnten. Um die praktische Erfahrungen in die Verhandlungen über die Erstattungsbeträge einzubringen, soll künftig jeweils ein Vertreter einer Krankenkasse an den Verhandlungen teilnehmen.

Die Opposition von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke trägt zwar einzelne Regelungen der Novelle mit, lehnt den Gesetzentwurf insgesamt aber ab.