Bundestag

Petition gegen Gröhes Rx-Versandverbot Lothar Klein, 12.01.2017 11:57 Uhr

Berlin - 

Mit dem Verbot des Versandhandels von rezeptpflichtigen Arzneimitteln will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf das EuGH-Urteil reagieren. Dagegen richtet sich jetzt einen Petition: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Initiative des Bundesgesundheitsministers, in dem der Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten durch Online-Apotheken verboten werden soll, gestoppt beziehungsweise nicht verabschiedet wird“, fordert Norbert Klösel.

Online Apotheken seien ein wichtiges Glied in der Versorgung mit Arzneien. Insbesondere in ländlichen Gebieten seien stationäre Apotheken eine Ausnahme und der kranke Mensch müsse weite Wege und Kosten auf sich nehmen, um überhaupt Medikamente zu erhalten, begründet der Petent sein Anliegen: „Das Einknicken von Herrn Gröhe vor der Apotheker-Lobby, die angeblich durch die jetzige Praxis Nachteile haben, ist unbegreiflich.“

Daraufhin schildert Klösel seine persönlichen Erfahrungen: In seiner Stadt seien allein in der Fußgängerzone auf 200 Metern sechs Apotheken. „So schlecht kann es ihnen also gar nicht gehen“, so der Antragsteller. Dafür gebe in den östlichen Vororten auf vielen Kilometern gerade mal eine Apotheke und die sei zumindest abends und am Wochenende nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. „Meine Online-Apotheke dagegen kann ich sieben Tage die Woche kostenlos erreichen und Bestellungen aufgeben, die mich innerhalb von zwei bis drei Tagen erreichen. Rezepte werden kostenlos dorthin gesandt und der Versand der Medikamente ist ebenfalls kostenlos“, zählt Klösel die Vorteile aus seiner Sicht auf.

Darüber erhalte er mit jeder Lieferung sein „Medikamentenprofil“. In dem seien unter anderem Risiken und mögliche Wechselwirkungen in „klarem Deutsch“ erläutert, „ohne dass ich lange verklauselte Beipackzettel lesen muss“. Dies habe er von keiner stationären Apotheke bisher erhalten. Eine Verabschiedung des Gesetzes von Herrn Gröhe sei daher nicht gerechtfertigt und schädige „Millionen von kranken Menschen zugunsten der sowieso schon überprivilegierten Apotheker“.

Die Petition kann noch bis zum 7. Februar gezeichnet werden. Inzwischen hat sich auf der Internetseite des Bundestags eine Diskussion zur Petition entwickelt, die 13 Beiträge zählt. „Ich kann nur hoffen, dass der Bundestag dieses Gesetz annimmt“, schreibt dort ein Apotheker: „Zur Info: Ich bin selber Apotheker und betreibe neben meiner öffentlichen Apotheke eine Versandapotheke. Trotzdem bin ich für ein Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel, obwohl dies meinen wirtschaftlichen Interessen entgegen steht.“

Diskutantin „Julia3-64-N“ hält den Online-Versand „für eine ungerechte Verzerrung des Wettbewerbs zu Lasten derer, die bei unseren Apotheken vor Ort ihren Arbeitsplatz haben“. Zwar koste eine Online-Apotheke weniger als eine reale Apotheke vor Ort. „Aber ich schätze es sehr, wenn ich zu bestimmten Medikamenten meine Fragen loswerden kann und jemand, der Pharmazie studiert hat, mich dort kostenfrei berät.“

Heinz 548 ist dagegen zufrieden mit seinen Online-Apotheken-Erfahrungen: „Seit Jahren bediene ich mich einer Online-Apotheke mit zufrieden stellendem Ergebnis. Zumindest für mich macht es keinen Sinn 22 km zum notdiensthabenden Arzt zu fahren und dann genau in entgegengesetzter – sozusagen wieder durch den Wohnort zur 18 km entfernt liegenden Notdienst-Apotheke. Das wären dann mal gut und gerne 80 km die gefahren werden wollen und müssen. Und wenn ich dort ankomme und höre ‚Präparat leider nicht verfügbar, aber ich rufe mal die nächste Notfallapotheke an und frage dort mal nach‘, wird es besonders für den Patienten lustig, der mit dem Taxi dorthin unterwegs ist.“

Diskutant „Der_Musikus“ unterstützt zwar die Petition, findet die Argumente von Heinz 548 aber nicht überzeugend: „Auch wenn ich hier ebenfalls mitzeichne, aber die Argumentation mit dem Apothekennotdienst und der weit entfernten diensthabenden Apotheke zieht für mich in dieser Sache nicht wirklich. Wer abends/wochenends krank wird und dringend ein ärztlich verschriebenes Medikament benötigt, dem hilft in diesem Moment auch keine Online-Apotheke. Er kann es zwar gleich bestellen, er bekommt es aber kaum noch am gleichen Tag.“

Ob sich der Bundestag mit der Petition in der Sache befassen muss, steht in den Sternen. Erforderlich sind 50.000 Mitzeichner. Wird eine Petition von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Das besondere daran: Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorbringen. Zur Stunde gibt es jedoch erst 26 Unterzeichner.

Dies ist aber nur der Regelfall, denn das Erreichen des Quorums führt nicht zwingend zu einer öffentlichen Beratung. Die Abgeordneten des Petitionsausschusses können sich mit einer Zweidrittel-Mehrheit gegen die Beratung einer Petition in einer öffentlichen Sitzung entscheiden. Darüber hinaus ist es aber auch möglich, eine Petition öffentlich zu beraten, obwohl sie das nötige Quorum von 50.000 Unterstützern nicht erreicht hat. Entscheidend ist letztlich der Inhalt der Petition. Vorsitzende des Petitionsausschusses ist Kersten Steinke von der Fraktion Die Linke.