Präventionsgesetz

Schmidt: Gröhe vergibt Apotheken-Potenzial APOTHEKE ADHOC/dpa, 18.06.2015 19:17 Uhr

Berlin - 

Der Bundestag hat das Präventionsgesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verabschiedet. Die Apotheker kommen darin nicht vor. Das stört ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Sein Berufsstand habe bei der Prävention einiges anzubieten, betont er.

Das Gesetz vergibt nach Auffassung der ABDA wichtige Chancen zur Vorsorge von Erkrankungen in der Bevölkerung. Die Möglichkeiten der gut 20.000 Apotheken in Deutschland würden nicht genutzt, etwa bei der Früherkennung von Diabetes oder beim Kampf gegen die Impfmüdigkeit, heißt es bei der ABDA.

Ein Schwerpunkt von Gröhes Gesetz ist ein verbesserter Impfschutz. Unter dem Eindruck des jüngsten Ausbruchs von Masern in Berlin und anderen Regionen hatte die Große Koalition die Bestimmungen für den Impfschutz während den Beratungen im Bundestag noch verschärft.

Alle Ärzte, auch Betriebsärzte, sollen künftig Patienten impfen und dies mit der Krankenkasse abrechnen können. Behörden wie Gesundheitsämter sollen ungeimpfte Kinder und Erwachsene beim Auftreten von Masern vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend ausschließen können.

Die ABDA hatte die Apotheker im Rahmen der Beratungen ins Spiel gebracht, im Gesetz kommen sie jedoch nicht vor – sehr zum Missfallen der ABDA. Jeden Tag nähmen 3,6 Millionen Menschen das niedrigschwellige Gesundheitsangebot der Apotheken in Anspruch, für das sie weder einen Termin bräuchten, noch krank sein oder einen Versicherungsnachweis vorlegen müssten.

„Wenn man Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung in die Lebenswelt der Menschen hineintragen will, muss man dieses Potenzial nutzen“, sagt Schmidt. Leider werde das mit dem heute beschlossenen Präventionsgesetz versäumt – und das am Tag der Apotheke.

Insgesamt sollen die Krankenkassen vom kommenden Jahr an sieben Euro statt bislang gut drei Euro pro Versichertem und Jahr für Gesundheitsförderung ausgeben. Bis zum 18. Lebensjahr sollen Jugendliche zudem eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung erhalten.

Auch wenn die Apotheker in Gröhes Gesetz nicht vorgesehen sind, könnten die Apotheken laut Schmidt „konkrete, systematische und flächendeckende Vorsorgeangebote“ machen. Diese beträfen Maßnahmen zur Erhöhung der Durchimpfungsraten ebenso wie die strukturierte Ausgabe und Überprüfung von Impfausweisen in Apotheken.

Schmidt verweist insbesondere auf das Perspektivpapier „Apotheke 2030“, in dem es sich die Apotheker zum Ziel gemacht hätten, mehr Prävention zu betreiben.

Zwar seien die Apotheker schon jetzt mit Partnerorganisationen wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Robert Koch-Institut (RKI) oder dem Diabetes-Programm-Deutschland in Sachen Impfschutz und Diabetesprävention unterwegs. „Aber für ein systematisches Angebot brauchen wir die Unterstützung der Politik“, so Schmidt. Er fordert, dass die Apotheken als Leistungserbringer in den Präventionsleitfaden der Kassen aufgenommen werden.