Linnemann muss nachbessern

BStabG: Höhere Zuzahlung zu früh in Kraft getreten 31.07.2026 13:24 Uhr

Berlin - 

Die Zuzahlung soll zum 1. Januar 2027 um 50 Prozent angehoben werden. Doch für Hilfsmittel zum Verbrauch gilt die Erhöhung schon früher. Denn die Änderung in § 33 Absatz 8 Satz 3 Sozialgesetzbuch (SGB V) ist faktisch bereits zum 30. Juli – einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – in Kraft getreten. Doch dabei handelt es sich um ein „redaktionelles Versehen“. Der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) muss in einem Gesetzgebungsverfahren nachbessern.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist in Teilen bereits in Kraft getreten, dazu gehört der Ausschluss aus der Erstattung von Cannabisblüten. Andere Änderungen wie die Anhebung der Zuzahlung für Arzneimittel treten erst ab Januar in Kraft – die Teilkrankschreibung sogar erst im Sommer 2028.

Für Hilfsmittel zum Verbrauch müssen Versicherte seit gestern 15 Euro statt bislang 10 Euro pro Monat zahlen. Doch dabei handelt es sich um ein Versehen – eine Übergangsregelung ist geplant.

Die vorgesehene Anpassung der Zuzahlungsobergrenze für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel basiert laut Deutschem Apothekerverband (DAV) auf einem redaktionellen Versehen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und entspreche nicht der gesetzgeberischen Intention. Das BMG habe bestätigt, dass die Änderung entgegen der aktuellen Gesetzesfassung erst zum neuen Jahr in Kraft treten soll. Daher plane das BMG, das redaktionelle Versehen zeitnah in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren zu korrigieren. Bis zum 31. Dezember 2026 soll die bisherige Zuzahlungsregelung unverändert gelten.

Der GKV-Spitzenverband habe gegenüber dem BMG bereits zugesagt, die Krankenkassen in einem Rundschreiben über die Übergangsregelung zu informieren.