Pflegereform

BMG kalkuliert Pflegeauszeit dpa, 06.04.2014 07:33 Uhr

Berlin - 

Arbeitnehmer, die einen Pflegeplatz für Angehörige organisieren und deshalb eine Auszeit nehmen müssen, können ab Januar 2015 mit Lohnersatz aus der gesetzlichen Pflegeversicherung rechnen. Wie der „Spiegel“ unter Berufung auf ein internes Papier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) berichtet, sollen dafür bis zu 100 Millionen Euro jährlich bereitstehen.

Beschäftigte dürfen schon heute für zehn Tage mit der Arbeit aussetzen, wenn ein Pflegenotfall eintritt. Künftig sollen sie jedoch eine Leistung erhalten, die sich an der Höhe des Kinderkrankengeldes orientiert und 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttolohnes ausmachen soll.

Aus dem Papier zu den Reformplänen geht laut Spiegel hervor, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vom nächsten Jahr an insgesamt 1,4 Milliarden Euro zusätzlich für die häusliche Betreuung ausgeben will. Rund 440 Millionen Euro davon sollen demnach in höhere Pflegesätze fließen, die an die Preisentwicklung angepasst werden.

Außerdem soll es künftig leichter möglich sein, Senioren in Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege betreuen zu lassen (Kosten: 355 Millionen Euro) oder pflegende Angehörige durch ambulante Dienste zu entlasten (300 Millionen Euro). Steigen sollen auch die Zuschüsse für barrierefreies Wohnen (60 Millionen).

In die stationäre Pflege in Heimen soll eine weitere Milliarde Euro zusätzlich fließen. Finanziert werden soll all das durch höhere Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Derzeit sind rund 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Experten rechnen damit, dass es in 15 Jahren rund eine Million mehr sein werden: 3,4 Millionen.