Gestaffelte Anhebung

BMG: Fixum in zwei Schritten 06.05.2026 13:27 Uhr

Berlin - 

Die im Koalitionsvertrag versprochene Anhebung des Fixums lässt auf sich warten, dem Vernehmen nach will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Kompromissvorschlag vorlegen.

Nach Informationen aus Regierungskreisen könnte die versprochene Anhebung auf 9,50 Euro in zwei Schritten umgesetzt werden. Das sehe ein neuer Vorschlag aus dem BMG vor, heißt es. Details dazu stünden noch nicht fest. Die Finanzkommission Gesundheit hatte in ihren Berechnungen bereits das erhöhte Fixum berücksichtigt, allerdings in kleineren Schritten bis 2031. Das hat das BMG im Spargesetz nicht aufgenommen, stattdessen soll nun aber der Kassenabschlag ab 1. Januar um 30 Cent auf 2,07 Euro angehoben werden. Zum Fixum gibt es noch gar keinen Entwurf.

Der erhöhte Kassenabschlag schlägt laut Analyse der Treuhand Hannover im Durchschnitt mit 10.300 Euro negativ auf das Betriebsergebnis durch. Hinzu kommen einige kleinere Positionen:

  • Die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge bei Minijobs von 13 auf 17,5 Prozent kostet pro Apotheke im Durchschnitt 800 Euro.
  • Die Kürzung der Vertragspreise bei Hilfsmitteln um 3 Prozent schlägt mit 2000 Euro pro Betrieb zu Buche.
  • Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro kostet im Durchschnitt jeweils 260 Euro.
  • Durch die Erhöhung der Zuzahlung könnten die Kartenumsätze steigen – und mit ihnen die Gebühren. Laut Schwintek ist hier mit Mehrkosten in Höhe von 600 Euro zu rechnen.

Damit ergibt sich für jede Apotheke eine durchschnittliche Belastung von rund 14.000 Euro. Die ohnehin schon prekäre wirtschaftliche Lage vieler Apotheken würde sich durch die im Spargesetz vorgesehenen Maßnahmen also deutlich verschärfen. „Anhand der Betriebsergebnisse sehen wir, dass sich die Art der Betriebe deutlich verändert hat. Es braucht dringend eine Stärkung.“

Fixum plus Notdienstzuschlag

Die ließe sich schon erreichen, wenn man das Fixum wie versprochen auf 9,50 Euro anhebe und die mit der Apothekenreform geplante Verdopplung der Notdienstpauschale umsetze. Laut Treuhand-Rechnung würde durch beide Maßnahmen der Anteil der defizitären Betriebe auf 2,8 Prozent und der Anteil der ertragsschwachen Apotheken auf 13 Prozent sinken. Dann würde auch das Spargesetz weniger hart durchschlagen: Selbst wenn dann der Kassenabschlag tatsächlich um 30 Cent brutto erhöht würde, wären es noch 3,1 beziehungsweise 15 Prozent.