Neue Berechtigungsscheine in Apotheken

Bayern: Gratis-Schnelltests für Kita-Kinder Alexandra Negt, 02.06.2021 11:56 Uhr

In Bayern soll die Abgabe von Schnelltests an Kita-Kinder durch die Apotheke starten. Geregelt wird die Abgabe ähnlich wie bei den Masken über Berechtigungsscheine. Foto: Capri23auto
Berlin - 

Bereits Ende Mai informierte der Bayerische Apothekerverband (BAV) über eine geplante Testung von Kita-Kindern. Nun soll die Abgabe der In-vitro-Diagnostika mittels Berechtigungsschein starten. Noch seien nicht alle Einrichtungen über den konkreten Ablauf informiert, daher starten Apotheken mit der Versorgung wohl erst in den kommenden zwei Wochen. Die Krux: Nur ohne Altersgrenze zugelassene Tests dürfen abgegeben werden.

Die nächste Abgabe gegen Vorlage von Berechtigungsscheinen wird bald starten – zumindest in Bayern. Diesmal geht es aber nicht um Masken, sondern um Antigen-Schnelltests. Der Freistaat wird seine Teststrategie erweitern und die Apotheken sollen dabei unterstützen. Gegen Vorlage von Berechtigungsscheinen sollen Apotheker:innen und PTA den Eltern von Kita-Kindern die In-vitro-Diagnostika abgeben. Ausgehändigt werden die Berechtigungsscheine von den Einrichtungen. Hierbei kann es sich um Kindertageseinrichtungen oder Träger der öffentlichen Jugendhilfe handeln.

Drei unterschiedliche Ausführungen

Dementsprechend muss die Apotheke sich auf drei unterschiedliche Ausführungen der Schreiben einstellen. So werden sich die Scheine der Kindertagesstätten von denen der öffentlichen Jugendhilfe und der Heilpädagogischen Tagesstätten unterscheiden. Jedes Kind hat dabei Anspruch auf zwei Tests pro Woche. Damit die Abgabe erleichtert wird, sollen die Eltern im Abstand von fünf Wochen insgesamt zwei Berechtigungsscheine erhalten. So kann die Apotheke eine Verkaufseinheit von 10 Stück abgeben.

60 Euro pro Berechtigungsschein

Die Apotheke erhält pro Berechtigungsschein 60 Euro brutto. Dieser Betrag enthält 5 Euro Sachkosten vom Freistaat Bayern inklusive Umsatzsteuer je Test (also 50 Euro je Berechtigungsschein). Darüber hinaus erhält die Apotheke 1 Euro pro Test (also 10 Euro pro Berechtigungsschein) für die Beratungsleistung, den Beschaffungsaufwand und die Abrechnung der Tests. Der gegengezeichnete und zum Verbleib in der Apotheke bestimmte Teil des Berechtigungsscheines muss bis zum 31. Dezember 2022 unverändert gespeichert oder aufbewahrt werden.

Obacht bei der Abgabe

Nicht alle Tests können ohne Weiteres an die Eltern abgegeben werden. Die Anatomie bei Kleinkindern weicht von der bei Erwachsenen ab, sodass nur solche Tests abgegeben und durch die Eltern angewendet werden dürfen, die eine Zulassung ab 0 Jahre haben. Darüber hinaus müssen die In-vitro-Diagnostika eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung gemäß §6 Absatz 1 MPG aufweisen. Neben dem CE-Kennzeichen muss sich also eine vierstellige Nummer befinden. Sind solche Medizinprodukte nicht zu bekommen, kann die Apotheke auf Tests ausweichen, die mittels Sonderzulassung durch das BfArM zugelassen wurden. Als Beispielprodukt, welches abgegeben werden darf, nennt der BAV den Panbio Antigen-Self Test.