Testverordnung soll angepasst werden

Auszahlungs-Blockade: BMG will „kurzfristig“ reagieren Carolin Ciulli, 16.08.2022 09:18 Uhr

Kein Geld für Bürgertests: Apotheken warten mitunter seit Juli auf die Auszahlung durch die KVen. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

In einigen Bundesländern warten Apotheken mit Teststellen weiter auf die Vergütung für die seit Juli erbrachten Bürgertests. Einzelne Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) weigern sich, die Leistung auszuzahlen, bis das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die neue Testverordnung (TestV) nicht anpasst. Dies soll laut BMG „kurzfristig“ passieren.

Grund für die Blockade: Die Kassenärzt:innen stören sich an den modifizierten Prüfungen in der neuen TestV. Die aktuelle Version sieht vor, dass die Daten der Bürgertests zusätzlich auf Plausibilität überprüft wird. Die Vorstände der 17 KVen sowie der KBV hatten Ende Juni in einem Brief an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärt, dass sie sich „aufgrund der neuen, kleinteiligen Anspruchsvoraussetzungen und des damit vorhersehbaren Anstiegs von nicht überprüfbaren Falschabrechnungen“ außer Stande sähen, ab dem 30. Juni erbrachte Bürgertestungen abzurechnen und die Vergütung auszuzahlen.

Anfang Juli soll es eine Einigung zwischen der KBV und dem BMG gegeben haben. Es sei nun geklärt, dass die KVen die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertests nicht prüfen müssten, hieß es von der KBV. Entscheidend sei, dass sie „für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde liegen, weder verantwortlich sind noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden“. Doch noch immer weigern sich KVen, die Leistung der Bürgertests ab Juli an Apotheken auszuzahlen. Es fehle an Rechtssicherheit, so eine Begründung.

BMG weist Vorwürfe zurück

Dieses Argument lässt das BMG nicht gelten: „Die Rechtssicherheit für die Abrechnung der Bürgertest war und ist gewährleistet. Das Bundesministerium für Gesundheit erwartet von den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Ihnen rechtlich zugewiesenen Aufgaben als Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrzunehmen“, sagt eine Ministeriumssprecherin. „Mit Inkrafttreten der Testverordnung hat das Robert Koch-Institut (RKI), als Bundesoberbehörde, die Aufgabe der Plausibilitätsprüfung übernommen“, sagt eine BMG-Sprecherin. Die benötigten Übermittlungswege und Analyseprozesse würden derzeit etabliert.

Mitunter müssen sich die Apotheken auf einen weiteren Monat ohne Test-Vergütung einstellen. Denn ein Zeitpunkt, wann die neuen Regelungen umgesetzt werden, teilt das BMG nicht mit. „Die TestVO wird kurzfristig angepasst“, so die Ministeriumssprecherin. Die KV Westfalen-Lippe etwa will warten, bis eine neue Version der TestV veröffentlicht wurde. „Wann die Annahme und Vergütung der Abrechnung wieder erfolgen kann, hängt von der Anpassung der TestV und den Vorgaben zur Abrechnung ab“, hieß es aus Dortmund. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) kritisierte zuvor, dass die Auszahlungen der testenden Apotheken fehlen.