Arzneimittelfälschung

Länder: Fünf Jahre Haft für Fälscher Lothar Klein, 19.04.2016 08:16 Uhr

Berlin - 

Nach Ansicht der Landesgesundheitsminister reicht Securpharm allein nicht aus, um die Arzneimittelsicherheit in Deutschland zu garantieren. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, effektiver gegen Arzneimittelfälschungen vorzugehen. Dazu sollen nach Ansicht der Länder sowohl die Strafen verschärft, als auch die Strafverfolgung intensiviert werden. Bei Verstößen sollen nicht nur Geld-, sondern auch Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden können. Das fordert der Gesundheitsausschuss des Bundesrates in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (4. AMG-Novelle), über die die Länderkammer am kommenden Freitag berät.

„Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zur effektiveren Bekämpfung der Arzneimittelfälschungskriminalität zeitnah eine gesetzliche Regelung zur Ausweitung der arzneimittelrechtlichen Straftatbestände und Strafbewehrung sowie eine Erweiterung der Strafverfolgungsmöglichkeiten betreffend Arzneimittelfälschungen auf den Weg zu bringen“, so die Stellungnahme des Gesundheitsausschusses. Diese Gesetzesänderungen sollten sich an den bestehenden strafrechtlichen Regelungen im Betäubungsmittelrecht orientieren. Dort sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Keine ausreichende Lösung sieht der Gesundheitsausschuss der Länderkammer im Securpharm-System. Mit der Umsetzung der Arzneimittelfälschungsrichtlinie 2011/62/EU werde zwar die Sicherheit der legalen Vertriebskette verbessert: „Doch wird damit das Problem der zunehmenden Arzneimittelfälschungskriminalität nicht gelöst. Das Eindringen gefälschter Arzneimittel in die legale Vertriebskette wird nicht vollständig ausgeschlossen, da ein 'Track and Trace-Verfahren', das eine lückenlose Nachverfolgung ermöglichen würde, nicht vorgesehen ist.“

Zudem erfasse die Richtlinie nicht den illegalen Internethandel. Für die Länder gibt es daher nur einen Weg: „Um Arzneimittelfälschungen und die oft organisierte Kriminalität strafrechtlich effektiver verfolgen zu können, ist eine Ausweitung der Straftatbestände und der Strafbewehrung zur Arzneimittelfälschung im Arzneimittelgesetz und der diesbezüglichen Ermittlungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaften nach der Strafprozessordnung erforderlich.“

Für die Länder ist es „besorgniserregend“, dass Arzneimittelfälschungen nicht nur über illegale Internetangebote zunehmen. Kriminelle versuchten verstärkt, gefälschte Arzneimittel auch in die legale Lieferkette einzuschleusen. Die Arzneimittelüberwachungsbehörden unternähmen zwar alles, um dies zu verhindern. Doch werde die Arzneimittelsicherheit besser gewahrt, indem schon die Arzneimittelfälscher effektiver bekämpft würden. „Mit Arzneimittelfälschungskriminalität werden auf Kosten der Gesundheit und sogar des Lebens von Patientinnen und Patienten noch höhere Gewinnspannen als im Drogenhandel erzielt“, so der Gesundheitsausschuss.

Das Entdeckungsrisiko sei allerdings relativ niedrig. Bei illegalem Bezug von Arzneimitteln erfolge in der Regel keine Strafanzeige. Beim Versterben von Schwerstkranken werde bei der Todesursache eher nicht von einem gefälschten Arzneimittel ausgegangen. Die Ermittlungen zeigten, dass gefälschte Arzneimittel überwiegend aus dem Ausland stammen: „Erschwert werden die Ermittlungen durch konspirativ organisierte Handelsstrukturen und eine internationale Vorgehensweise der Täter.“

Die Länderforderung geht zurück auf einen Vorstoß von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Mittlerweile würden nicht mehr nur Lifestyle-Arzneimittel wie Schlankheits-, Aufputsch- oder Potenzmittel gefälscht, sondern auch lebensnotwendige Arzneimittel wie Zytostatika, so Huml. Betroffen seien auch Medikamente zur Behandlung von HIV, Parkinson, Diabetes, Herz-Kreislauf-Krankheiten, zur Notfallbehandlung und Antibiotika. Huml. „Es muss klar sein: Arzneimittelfälschung ist kein Kavaliersdelikt.“ Deshalb fordert Huml auch die Abschaffung der Importförderklausel. „Die Gefahr ist größer als der Nutzen“, erklärt sie. Man brauche nicht noch mehr ausländische Arzneimittel, denn damit könnten auch leichter Arzneimittelfälschungen auf den deutschen Markt gebracht werden. „Damit muss zum Schutz der Menschen im Land Schluss sein“, findet die Ministerin.