AM-VSG

Honorarerhöhung vermutlich im April Lothar Klein, 18.10.2016 07:58 Uhr

Berlin - 

Die vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten 100 Millionen Euro Honorarerhöhung für die Apotheker wird vermutlich im zweiten Quartal 2017 in Kraft treten. Die Koalitionsfraktionen wollen das Arzneimittel-Versorgungstärkungsgesetz (AM-VSG) zügig beraten. Im Februar soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Das AM-VSG ist kein zustimmungspflichtiges Gesetz. Daher steht auch der Verabschiedung im Bundesrat nichts entgegen.

Nach vorläufiger Planung soll die erste Lesung des AM-VSG im Bundesrat am 25. November stattfinden. Noch vor Weihnachten, am 14. Dezember, soll dann die Anhörung im Gesundheitsausschuss folgen. Die 1. Lesung im Bundestag ist einen Tag später vorgesehen. Läuft alles nach Plan, ist dann die abschließende Lesung für Februar vorgesehen.

Erheblichen Widerstand gibt es derzeit vor allem von den Krankenkassen wegen des im AM-VSG vorgesehenen Verbots von Zyto-Ausschreibungen. „Die Kassen lobbyieren auf allen Kanälen“, heißt es dazu in den Fraktionen. Am Mittwoch will der Gesundheitsausschuss zum Zyto-Ausschreibungsverbot neben DAV-Chef Fritz Becker Martin Litsch vom AOK-Bundesverband, Professor Dr. Stephan Schmitz vom Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO), Dr. Antje Haas vom GKV-Spitzenverband und Dr. Johannes Thormählen, Vorstand der GWQ ServicePlus befragen. Es soll um eine Bestandsaufnahme gehen. Andere Kassen und weitere Verbände drängen ebenfalls auf ihre Teilnahme. Eine Erweiterung ist aber aus Zeitgründen nicht mehr möglich.

Mit dem AM-VSG von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sollen die Apotheker zudem für Rezepturen und BtM-Rezepte zusätzlich 100 Millionen Euro Honorar erhalten. Relativ kurzfristig in den Kabinettsentwurf aufgenommen wurde die „Abschaffung der Exklusivverträge mit Apotheken bei der Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten“.

Die Versorgung werde „trotz geschlossener Verträge“ nicht mehr ausschließlich durch die Vertragsapotheken sichergestellt. „Vielmehr können auch andere Apotheken Vergütungsansprüche gegenüber der jeweiligen Krankenkasse geltend machen“, so der Entwurf. Um die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit Zytostatika sicherzustellen, erhalten die Kassen im Gegenzug ein umfassendes Auskunftsrecht über die Einkaufskonditionen der herstellenden Apotheken. Der bereits bestehende Auskunftsanspruch der Kassen wird dazu auf die „tatsächlich vereinbarten Einkaufspreise“ ausgeweitet. Nach Inkrafttreten des AM-VSG muss zudem die Hilfstaxe angepasst werden, „da sich die Rahmenbedingungen für die Erschließung der Einsparmöglichkeiten ändern“, schreibt Gröhe vor.

Wie für Fertigarzneimittel müssen die Krankenkassen für Standard-Rezepturen den Fix-Zuschlag von 8,35 Euro zahlen. Für BtM-Rezepte steigt das Honorar auf 2,91 Euro. Die Erhöhung des Rezeptur-Honorars summiert sich laut Kabinettsentwurf auf 70 Millionen Euro, allerdings inklusive Mehrwertsteuer auf Kassenseite. Die Anhebung des BtM-Honorars von 26 Cent auf 2,91 Euro ergibt in der Summe nochmals rund 30 Millionen Euro. Auf das Rezepturhonorar wird allerdings der Kassenabschlag von 1,77 Euro fällig.

Nicht enthalten im Referentenentwurf ist der von Gesundheitspolitikern der Koalition ins Gespräch gebrachte Honorardeckel für Hochpreiser. Im BMG hatte man diesen Vorschlag von Anfang an kritisch gesehen. Neben dem Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro sollen die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht werden.