Abrechnungsbetrug

KKH: Höchster Schaden durch Apotheker APOTHEKE ADHOC, 26.03.2015 14:57 Uhr

Berlin - 

343 neue Betrugsfälle hat die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) im vergangenen Jahr aufgedeckt, in 51 Fällen erstattete die Kasse Strafanzeige. 2014 wurden insgesamt 1,1 Millionen Euro geltend gemacht. Der größte Teil entfiel mit knapp 378.000 Euro auf die Apotheken – bei nur 23 Fällen. Immerhin: Im Vorjahr waren es noch 1,6 Millionen Euro in 44 Betrugsfällen. Mit Blick auf die Fallzahlen begrüßt Kassenchef Ingo Kailuweit das geplante Anti-Korruptionsgesetz.

Der Schaden durch die Apotheken entstand laut KKH unter anderem durch so genannte Luftrezepte, die mit der Krankenkasse abgerechnet wurden, ohne dass tatsächlich einem Patienten Medikamente ausgehändigt wurden. Nach Fallzahlen liegen die Apotheken auf Platz 5.

Die meisten Fälle, insgesamt 162, gab es unter Krankengymnasten und Physiotherapeuten. Mit 41 Fällen folgte die ambulante Pflege auf Platz 2. In Bremen habe ein Pflegedienst einen Gesamtschaden von 327.000 Euro erzeugt, berichtet Kailuweit. Dieser habe sich zunutze gemacht, dass sich Pflegedürftige von ihrer Krankenkasse eine Ersatzpflegekraft bezahlen lassen können, falls die reguläre Pflegekraft ausfällt. Der Pflegedienst habe sich von Pflegebedürftigen diesen Anspruch abtreten lassen und die Verhinderungspflege abgerechnet, obwohl sie nie erbracht worden sei. In diesem Fall laufe derzeit ein Strafverfahren.

In den Bereichen ärztliche Leistungen sowie orthopädische Hilfsmittel und Sanitätshäuser wurde laut KKH in jeweils 26 Fällen betrogen. Ein Orthopädie-Schuhmacher habe beispielsweise im großen Stil Standardeinlagen abgegeben, aber deutlich teurere individuell gefertigte Schuheinlagen abgerechnet, so die KKH. Insgesamt entstand demnach im Bereich Hilfsmittel ein Schaden von 309.000 Euro.

Dahinter folgen die Bereiche Massage und medizinsche Badebetriebe, Logopäden, Ergotherapie, Krankenhaus und zahnärztliche Leistungen. Der Krankenhausbereich liegt bei der Schadenshöhe mit 163.000 Euro auf Platz 3. Hierbei spielt laut KKH vor allem der Organtransplantations-Skandal eine Rolle.

„Unser neun-köpfiges Ermittlerteam hat im vergangenen Jahr bundesweit aufgrund von Betrugsfällen Forderungen von 1,1 Millionen Euro geltend gemacht“, so Kailuweit. Aus abgeschlossenen Fällen seien inzwischen knapp 400.000 Euro eingegangen.

Angesichts der Fallzahlen erklärte Kailuweit: „Die intransparente Finanzierung unseres Gesundheitswesens lädt offensichtlich dazu ein, sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern.“ Umso wichtiger sei es, im Sinne der Beitragszahler und der großen Mehrheit ehrlicher Leistungserbringer gegen die schwarzen Schafe konsequent vorzugehen.“

Kailuweit begrüßte den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen: „Wenn Apotheker, Pharmafirmen oder andere Leistungserbringer niedergelassene Vertragsärzte bestechen, machen sie sich in Zukunft strafbar.“ Allerdings geht dem Kassenchef der Entwurf nicht weit genug, da ein gewisses Maß an Klimapflege zwischen Ärzten, Pharmavertretern, Sanitätshäusern und anderen erlaubt bleibe. „Das ist aus unserer Sicht bedauerlich, denn schließlich gilt: 'Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.'“ Die Grenze zur verbotenen Korruption bleibe dadurch schwammig.

„Der Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst darf nicht einmal einen schicken Kugelschreiber annehmen – es ist richtig, dass zukünftig auch Patienten die Sicherheit haben, dass ihre Behandler nur nach bestem medizinischen Wissen entscheiden und nicht nach den attraktivsten Geschenken ihrer Geschäftspartner“, betonte Kailuweit.

André Schmidt, der sich als Staatsanwalt in Braunschweig mit Korruption im Gesundheitswesen befasst, begrüßte den Gesetzentwurf bei der Vorstellung des KKH-Berichts ebenfalls: „Es zeichnet sich erfreulicherweise ab, dass Ermittlungsbehörden zukünftig auf rechtlich eindeutiger Basis bei Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen aktiv werden können.“

Ärzten und Apothekern komme bei der ambulanten Versorgung eine Schlüsselstellung zu, so Schmidt – nicht nur bei der Behandlung der Patienten, sondern auch bei der Verordnung und Beschaffung von Arznei-, Heil-, und Hilfsmitteln. Allerdings: „Die Praxis zeigt, dass ganz beträchtliche Anreize für den Missbrauch dieser Lenkungsfunktion gegeben sind.“