Pille danach

HRA: Notfallparagraph für Apotheken Carolin Bauer, 11.02.2014 09:23 Uhr

Berlin - 

Der Bundestag wird am Donnerstag über eine Entlassung der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht diskutieren. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) lehnt einen OTC-Switch ab, da er eine „gute Beratung“ an der Notdienstklappe in Apotheken bezweifelt. Der Hersteller HRA Pharma kann diese Position zwar nachvollziehen, sieht aber auch Defizite bei den Ärzten. Als Alternative schlägt er eine Ausnahmeregelung für Apotheken vor.

HRA-Geschäftsführer Klaus Czort fehlt der kritische Umgang mit der ärztlichen Versorgung im Notdienst: „Generell vermisse ich von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die Anerkennung der Tatsache, dass unser bestehendes Versorgungssystem durchaus relevante Schwächen aufweist“, sagt Czort.

Im vergangenen Jahr seien mehr als 150.000 Patientinnen von nicht-gynäkologischen Ärzten im Notdienst behandelt worden. Diese verfügten häufig nicht annähernd über die von allen Seiten geforderte Beratungskompetenz. Hilfesuchende Ärzte würden oft in Notdienstapotheken oder bei der medizinischen Firmenhotline anrufen, so Czort. „Hier sind wir von flächendeckender, guter fachkompetenter Beratung noch sehr weit entfernt, da nützt das viel zitierte gute Ärztenetz in Deutschland wenig“, kritisiert er.

Zwei Drittel der Verordnungen würden außerdem montags und dienstags ausgestellt. „Dies führt zu der Annahme, dass etwa die Hälfte der Verordnungen in der gynäkologischen Praxis eine Verhütungspanne vom vorausgegangenen Wochenende betrifft“, so Czort. In diesem Fall erhielten die Patientinnen, die am Wochenende nicht den Notdienst nutzten, zwar eine kompetente Beratung. Die Gesprächen seien aber möglicherweise zu spät, um einen Eisprung noch verschieben zu können.

Laut Czort sollte die Fachkompetenz der Apotheker bei Notfallkontrazeptiva auf- und ausgebaut werden. „Dies ist bei der hohen Anzahl an Ärzten, welche gelegentlich einmal im Notdienst mit diesem Thema konfrontiert werden, nicht annähernd so zu leisten“, sagt er.

Als Alternative schlägt Czort einen „Notfallparagraphen“ vor, wie er schon in Österreich existiert: Demnach dürfen Apotheker in besonderen Notfällen ein rezeptpflichtiges Arzneimittel auch ohne Verordnung abgeben. Die Ausnahme gilt jedoch nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung.

„Dieser Paragraph wurde nach unseren Informationen auch häufig für die Pille danach angewendet, als Levonorgestrel 1,5 Milligramm in Österreich noch rezeptpflichtig war“, sagt Czort. Heute profitiere auch EllaOne von der Regelung, wenn Patientinnen mit einem Körpergewicht von mehr als 75 Kilogramm eine Notdienstapotheke aufsuchten. Analog wäre so in Deutschland der von Gröhe geforderte „zügige, diskriminierungsfreie Zugang“ zu beiden Präparaten gewährleistet.