Verbesserung der Überlebenschancen

Antikoagulanzien bei Covid-19 APOTHEKE ADHOC, 11.05.2020 13:37 Uhr

Die Gabe von Antikoagulanzien konnte in einer Studie die Überlebensrate von Covid-19-Patienten verbessern. Foto: donfiore/shutterstock.com
Berlin - 

Die Verabreichung von Antikoagulanzien konnte in einer Studie positive Effekte bei Covid-19-Patienten zeigen. Vor allem maschinell beatmete Patienten wiesen eine höhere Überlebensrate auf. Die Ergebnisse wurden im „Journal of the American College of Cardiology“ veröffentlicht.

Covid-19 kann verschiedene Symptome und Folgen nach sich ziehen. Mittlerweile ist bekannt, dass viele der Patienten nicht durch die Lungenentzündung, sondern Lungenembolien oder Thrombosen sterben. Deshalb forderten einige US-Fachgesellschaften bereits, ein besonderes Augenmerk auf mögliche Thromboembolien zu legen und gegebenenfalls eine Therapie mit Antikoagulanzien zu beginnen.

Geringere Sterberate unter Antikoagulanzien

Die Icahn School of Medicine at Mount Sinai in New York hat sich dieser Thematik angenommen und bereits einige Daten ausgewertet: Demnach erhielten von knapp 2800 Patienten mit Covid-19 etwa 28 Prozent eine antikoagulatorische Behandlung. Dabei kamen sowohl orale, subkutane und intravenöse Darreichungsformen zur Anwendung. Die Sterberate dieser Patienten war mit 22,5 Prozent etwas niedriger als bei den Patienten ohne Gabe von Antikoagulanzien (22,8 Prozent).

Besonders Patienten mit maschineller Beatmung erhielten Antikoagulanzien: Den Auswertungen zufolge wurden bei 29,8 Prozent der maschinell beatmeten Patienten gegenüber 8,1 Prozent der nicht maschinell beatmeten Patienten eine solche Therapie eingeleitet. Die Sterblichkeit der Beatmeten verbesserte sich unter der Therapie mit Antikoagulanzien auf 29,1 Prozent gegenüber 62,7 Prozent. Je länger die Antikoagulation verabreicht wurde, umso niedriger war das Mortalitätsrisiko.

Dennoch weisen die Autoren darauf hin, dass es sich um eine retrospektive Auswertung von Patientendaten handelt und die Aussage­kraft der Studie damit begrenzt sei. Dennoch stellen die Daten eine relevante Entscheidungsgrundlage dar, da es bisher keine Ergebnisse randomisierter Studien gibt. Den positiven Einflüssen steht allerdings das Blutungsrisiko entgegen, welches ebenfalls dokumentiert wurde: Blutungs­ereignisse wurden bei 3 Prozent der Patienten beobachtet, die eine Antikoagulation erhielten, gegenüber 1,9 Prozent ohne Antikoagulation. Die Blutungs­ereignisse traten mit 7,5 Prozent häufiger bei intubierten Patienten als bei nicht intubierten Patienten mit 1,35 Prozent auf.

Fortschritte bei Suche nach Covid-19-Therapien

Bei der Suche nach geeigneten Therapien gibt es laufend neue Ergebnisse: So wurde nun der Hoffnungsträger Remdesivir in Japan zur Behandlung von Covid-19 zugelassen. Die japanische Erlaubnis nimmt Bezug auf die Notfallzulassung in den USA und sieht vor, dass weitere Studien durchgeführt werden. In der vergangenen Woche hatte die US-Arzneimittelbehörde FDA dem ursprünglich zur Behandlung von Ebola entwickelten Arzneistoff bereits eine Notfall-Zulassung erteilt. Das Virostatikum soll bei hospitalisierten Patienten mit Covid-19 angewendet werden. Eine klinische Studie hatte zuvor gezeigt, dass der ursprünglich für Ebola entwickelte Wirkstoff bei Covid-Patienten die Zeit bis zu einer Genesung um mehrere Tage verkürzen kann.

Auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) prüft den Wirkstoff derzeit. Anfang April hatte der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA in einer außerordentlichen Sitzung eine Empfehlung abgegeben, wie Remdesivir im Rahmen des „Compassionate Use“ eingesetzt werden sollte. Die genaue Dosierung des Wirkstoffes ist jedoch noch immer unklar: Wie der Hersteller Gilead mitteilt, müsse zwischen Verläufen mit und ohne künstliche Beatmung unterschieden werden. Empfohlen werde eine zehntägige Therapie für Patienten, die beatmet werden müssen. Covid-19-Patienten, die keine invasive mechanische Beatmung benötigen, sollten über fünf Tage behandelt werden. Spricht der Patient nach fünf Tagen nicht auf die Behandlung an, könne diese auf zehn Tage verlängert werden.