Auswertungen eindeutig aber ungenau

Ansteckungsrisiko: Privatleben Cynthia Möthrath, 28.10.2020 13:41 Uhr

Freunde treffen, Familienfeste feiern: Ansteckungen im privaten Bereich gelten nach wie vor als Hauptinfektionsquelle. Foto: Antonio Guillem/shutterstock.com
Berlin - 

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen wird heute von der Regierung erneut über verschärfte Gegenmaßnahmen und Einschränkungen beratschlagt. Dabei zeigen mehrere Auswertungen, dass nicht die Öffentlichkeit, sondern viel mehr das Privatleben als Ansteckungsquelle ein Risiko darstellt. Die Aussagekraft wird jedoch hinterfragt.

Während der Sommermonate wurden häufig Reiserückkehrer für das zunehmende Infektionsgeschehen verantwortlich gemacht. Doch bereits vor etwa zwei Monaten gab das Robert-Koch-Institut (RKI) bekannt, dass der Großteil der Ansteckungen in Deutschland selbst stattfinde. Dabei seien nicht etwa Supermärkte, öffentliche Verkehrsmittel oder Restaurants das Hauptproblem, sondern viel mehr private Treffen.

Bei einem neuen Coronafall muss die positiv-getestete Person Angaben zu ihren Kontaktpersonen machen. Dabei wird auch berücksichtigt, ob Infektionsketten nachzuvollziehen sind und die Person sich bei einem bereits bekannten Infizierten angesteckt hat. Dadurch kann das RKI die Ausbrüche rekonstruieren und Ursprungsorte ermitteln. Bei den Auswertungen wurden nachweisbare Ausbrüche von mehr als fünf Personen nach ihrem Infektionsumfeld unterschieden – dem Ort, an dem die Ansteckung mit Sars-CoV-2 stattgefunden hat.

Pflegeheime und Privathaushalte als Cluster

Dabei kristallisierten sich vor allem zwei Bereiche heraus: Bereits im August zeigte sich vor allem eine Übertragung in Privathaushalten sowie Alten- und Pflegeheimen. Etwa 22 Prozent der Ansteckungen fanden im privaten Bereich statt, bei den Pflegeeinrichtungen waren es 24 Prozent. In der Öffentlichkeit waren die Ansteckungen verschwindend gering: In Restaurants waren es nur 0,5 Prozent, im Bus mit 0,1 Prozent sogar noch weniger.

Auch wenn die Ergebnisse zunächst eindeutig sind – häufig wird die Ungenauigkeit der Auswertungen kritisiert: Denn noch lange nicht alle Infektionen werden erkannt und somit nachverfolgt. Nur in etwa einem Viertel der Fälle könne ein Ausbruch konkret zugeordnet werden, erklärt auch das RKI. Rund 35 Prozent der Ausbrüche seien außerdem zu klein, um in der Auswertung berücksichtigt zu werden. Die Aussagekraft der Auswertungen wird daher immer wieder diskutiert und hinterfragt.

Auch in der vergangenen Woche warnte das RKI vor privaten Treffen als Hauptgrund für die steigenden Infektionszahlen. Es gehe vorwiegend um Feiern, Treffen mit Freunden oder der Familie, erklärte RKI-Präsident Professor Dr. Lothar Wieler. „Ein Großteil der Menschen steckt sich im privaten Umfeld an.” Im Vergleich dazu spielten Ausbrüche an Schulen, durch Nutzung von Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz oder nach Übernachtungen in Hotels eine weniger große Rolle.

Klar sei aber auch, dass bei weiter steigenden Fallzahlen zum Beispiel mehr Schulen betroffen sein würden und auch mehr Alten- und Pflegeheime. Er appellierte erneut, die Corona-Regeln wie Hygiene und Abstandhalten einzuhalten, und sprach sich auch dafür aus, bei Treffen in Innenräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Privatsphäre oder Gefährdung der öffentlichen Gesundheit?

Dass der private Raum derzeit das größte Risiko darstellt, ist besonders brisant und sorgt für massiven Diskussionsstoff: SPD-Politiker Karl Lauterbach schlägt in Anbetracht der steigenden Zahlen sogar vor, Kontaktbeschränkungen auch in privaten Räumen zu kontrollieren. „Die Unverletzbarkeit der Wohnung darf kein Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein“, erklärt er gegenüber der „Rheinischen Post“. „Wenn private Feiern in Wohnungen und Häusern die öffentliche Gesundheit und damit die Sicherheit gefährden, müssen die Behörden einschreiten können.“ Verfassungsrechtlich ist das jedoch ein Tabu: Denn Artikel 13 des Grundgesetzes gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung als Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite.