Marktcheck kritisiert

Vitamin D in Lebensmitteln – EU-Regelung vs. nationale Gesetze Alexandra Negt, 03.11.2021 13:24 Uhr

Vitamin D darf nach deutschem Recht nur bestimmten Lebensmitteln zugesetzt werden. Auf EU-Ebene sieht das anders aus. Foto: Taja Strle/Shutterstock.com
Berlin - 

In der Marktchecksendung vom 2. November ging es unter anderem um die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D. Diese ist in Deutschland nur bei bestimmten Lebensmitteln erlaubt, alle anderen Produkte benötigen eine Ausnahmegenehmigung oder eine Zulassung – zumindest nach deutschem Recht. Die zugehörigen EU-Regelungen erlauben die Anreicherung mit Vitaminen.

Das Verbrauchermagazin „Marktcheck“ (SWR) hat sich mit Lebensmitteln, die mit Vitamin D angereichert wurden, beschäftigt. Vitamin D, eigentlich ein Hormon, nimmt unter den Vitaminen eine Sonderstellung ein, da es auf zwei verschiedenen Wegen in den Körper gelangen kann: Zum einen kann es über die Nahrung zugeführt werden, zum anderen kann der Mensch den Stoff selbst durch UVB-Lichtexposition bilden.

Immer mehr Lebensmittel enthalten Vitamin D

Grundsätzlich zugelassen ist der Zusatz von Vitamin D in Deutschland nur für Margarinen und Streichfette. Lebensmittel wie Milch, Hefe, Brot und Pilze müssen die Vorgaben der Verordnung über neuartige Lebensmittel erfüllen, nur dann dürfen sie als angereicherte Lebensmittel in den Handel kommen. Doch Marktcheck zeigt, dass auch pflanzliche Milchersatzprodukte, Säfte, Milcherzeugnisse und sogar Tee in Beuteln mit Vitamin D angereichert werden.

Vitamin D gehört zu den fettlöslichen Vitaminen. Es kann sich im Körper anreichern. Im Marktcheck-Beitrag wird auf die mögliche Gefahr der Anreicherung in Leber und Niere hingewiesen. Auch die Verbraucherzentralen warnen aktuell vor einer Überversorgung durch angereicherte Lebensmittel. Vor allem Kinder seien gefährdet.

EU-Regelung oder nationale Gesetzte

Marktcheck geht der Frage nach, weshalb diese Produkte auch ohne Genehmigung der deutschen Behörden im Umlauf sind. Die Hersteller berufen sich auf die geltenden EU-Regelungen. Denn hiernach ist eine Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen erlaubt. Erst die nationalen Gesetze verbieten den Zusatz von Vitamin D. Für die Hersteller steht fest: Das nationale Verbot der Vitamin-D-Anreicherung sei aus europäischer Perspektive rechtswidrig. Denn: EU-Recht wird als vorrangig betrachtet.

Seit 2006 ist die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen – Vitamin D eingeschlossen – in der EU generell erlaubt. Bislang sind keine Höchstmengen definiert worden, sodass die Mitgliedsländer innerhalb einer Übergangsregelung bis zur Definition von Grenzwerten eigene Regelungen aufstellen können. In Deutschland bestand bereits vor 2006 ein Verbot zur Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen.

Ein Teufelskreis: Das nationale Gesetz verweist auf das EU-Gesetz. Hier wiederum wird auf nationale Regelungen verwiesen. Dieser Zustand besteht nun seit 15 Jahren, informiert das Verbrauchermagazin – bislang konnten keine einheitlichen Regelungen und Grenzwerte, beziehungsweise Höchstmengen definiert werden.