TV-Werbung

Wettbewerbszentrale will Almased verklagen APOTHEKE ADHOC, 29.01.2015 08:03 Uhr

Berlin - 

Die Wettbewerbszentrale will gegen den Hersteller Almased vorgehen, weil sie die Werbung für den Diätdrink für unzulässig hält. Das berichtet das ARD-Magazin Plusminus. Kritisiert wird, dass Almased einen Arzt und einen Apotheker für sein Produkt werben lässt. Laut Plusminus wird die Wettbewerbszentrale gegen die Werbung klagen.

Im Vorabendprogramm wirbt Almased nicht nur mit einem Bikinimodell, sondern auch mit Apotheker Rudolf Keil. Der Inhaber der Post Apotheke in Grevenbroich ist nach eigenen Angaben Überzeugungstäter. Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale erklärt, warum sie die Werbung für problematisch hält: Apothekern oder Ärzten bringe der Verbraucher per se ein großes Vertrauen entgegen – jedenfalls mehr als den Aussagen des Werbenden selbst. Deshalb gebe es gesetzliche Einschränkungen für die Werbung.

Gegenüber dem ARD-Magazin wollte sich Keil nicht äußern. Stattdessen wurde ein Interview mit Fernseh-Pfarrer Jürgen Fliege eingespielt. Auf dessen Frage, ob er sich als Apotheker oder als Verkäufer fühle, antwortet Keil: „Mein Verständnis ist, man kommt zu mir, weil man mir Vertrauen schenkt und mein Verständnis ist, ich möchte dieses Vertrauen rechtfertigen.“ Über einen Anwalt ließ Keil mitteilen, dass das Engagement eigeninitiativ erfolgt sei, begründet durch positive Erfahrungen aus der Apothekenpraxis

Almased verteidigt die eigene Werbung im Beitrag als legal, kann die Plusminus-Reporter aber nicht überzeugen: Besonders kritisch wird das Engagement des Arztes Professor Dr. Aloys Berg von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gesehen, der auf der Almased-Homepage für das Produkt geworben hatte.

Er soll laut Bericht von Almased Studienunterstützungen erhalten und für Vorträge bezahlt worden sein. Außerdem sei es möglich gewesen, das Almased-Kochbuch auf der Internetseite seines Instituts zu bestellen, heißt es weiter. Berg teilte gegenüber Plusminus mit, er habe nie ein Honorar für Werbung von Almased erhalten, was im Beitrag so allerdings auch nicht behauptet wurde.

Rechtsanwältin Köber von der Wettbewerbszentrale dagegen meint: „Da haben wir es ein bisschen einfacher als beim Apotheker, weil die Berufsordnungen für die Ärzte eine Regel enthalten, die besagt: Der Arzt darf seinen Namen nicht hergeben für Produktwerbung.“ Die ärztliche Tätigkeit solle eben nicht kommerzialisiert werden.

Die Uni Freiburg teilte gegenüber dem ARD-Magazin mit, dass Berg seit 2008 im Ruhestand sei. Von der Werbung habe man nichts gewusst und von Berg verlangt, „jegliche Werbung mit dem Hinweis auf die medizinische Fakultät und die Universität Freiburg zu unterlassen“. Der Hinweis auf die Uni sei bei Almased mittlerweile gelöscht, mit Berg werde aber weiterhin geworben, so Plusminus.

Laut dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) sind Empfehlungen von Wissenschaftlern und „im Gesundheitswesen tätigen Personen“ verboten. Zu den „Fachkreisen“ zählen neben den Heilberuflern auch Personen, die mit Arzneimitteln Handel treiben. Das könnte bei enger Auslegung sogar auf PTA zutreffen.

Entscheidend ist laut HWG auch, ob das Produkt konkret empfohlen wird. Eine nachgestellte Szene mit einer Übergabe des Arzneimittels dürfte noch nicht unter diese Definition fallen und wäre damit zulässig.

Almased hatte wegen seiner Werbung mit dem Apotheker 2013 bereits Ärger mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen: Dessen empfehlende gesundheitsbezogene Aussagen seien ein „glatter Verstoß gegen geltendes Recht“, hieß es. Die Verbraucherzentrale Sachsen kritisierte im vergangenen Jahr erneut die Werbung für „Vitalkost“, da diese enorme Gewichtsverluste in kurzer Zeit verspreche. Eine Sprecherin bezeichnete die Werbung als „hochgradig unseriös und unverantwortlich“.