Schenderlein verteidigt Masern-Impfpflicht 22.09.2026 14:42 Uhr
Sollte künftig in Deutschland weiterhin eine Masern-Impfpflicht bestehen? Nein, finden Ronald Weikl, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, und über 38.000 Unterstützer seiner Petition für die Aufhebung der Masern-Impfpflicht. Doch die parlamentarische Staatssekretärin Christiane Schenderlein (CDU) hält dagegen.
Heute hat sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung auch mit einer Petition beschäftigt, die die Aufhebung der im Masernschutzgesetz geregelten Masern-Impfpflicht fordert. Auch der Initiator der Petition Weikl war vor Ort.
Vor den anwesenden Abgeordneten erklärte er, es bestehe keinerlei Notwendigkeit für eine verpflichtende Masern-Impfung, wie der Bundestag berichtet. Das Risiko einer Schädigung durch die Impfung sei um ein Vielfaches höher als das Risiko einer Schädigung durch eine Masern-Erkrankung, die er als „harmlose Kinderkrankheit“ bezeichnet habe. Außerdem seien die Masern nahezu eliminiert.
Darüber hinaus verwies er auf den aus seiner Sicht hohen Wert der Immunisierung durch eine Maserninfektion. Infizierte Kinder seien im späteren Leben besser vor anderen Erkrankungen geschützt, sagte Weikl, der nach eigener Aussage kein Verbot der Masernimpfung fordert, sondern die Aufhebung der Masern-Impfpflicht.
Weikl wurde von der Juristin Beate Bahner begleitet, die erklärte, dass das Masernschutzgesetz ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention sei, weil „damit gesunde, ungeimpfte Kinder aus der Kita und damit aus dem sozialen Leben ausgeschlossen werden“.
Schenderlein: Impfung leistet Beitrag
Aus Sicht Schenderleins handelt es sich bei den Masern allerdings keineswegs um eine harmlose Kinderkrankheit. Sie verwies zudem darauf, dass die im Masernschutzgesetz geregelte Nachweispflicht der Impfung durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden sei. Ziel sei eine Impfquote von 95 Prozent als Schutz für vulnerable Gruppen.
Während der Sitzung wies Schenderlein außerdem die von Weikl und seiner Begleitung genannten Zahlen über Impfschäden und die Wirksamkeit der Masern-Impfung zurück. Es gebe diese Zahlen nicht, sie entbehrten jeder Grundlage, so Schenderlein.
Die Nachweispflicht könne aus ihrer Sicht eventuell aufgehoben werden, „wenn die WHO feststellt, dass diese Erkrankung tatsächlich eliminiert ist“. Solange das aber nicht der Fall sei, könne auch diese einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Masern-Impfungen leisten.