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Zur Rose: Pick-up-Stellen bei dm APOTHEKE ADHOC, 18.01.2013 15:22 Uhr

Zur Rose-Pick-up bei dm: Seit Januar können Kunden in dm-Filialen Rezepte einlösen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Versandapotheke Zur Rose hat die vom Deutschen Apothekerverband (DAV) gesetzte Frist zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung verstreichen lassen. Nach wie vor prangt in den Filialen der Drogeriekette dm das Apotheken-A. In den Filialen wurde das Angebot mittlerweile sogar weiter ausgebaut.

In bundesweit rund 800 Filialen wurden die Pharma Punkte realisiert, die bis Dezember von der Euro-Apotheek-Venlo bestückt wurden. Seit 7. Januar können Kunden dort Rezepte einlösen und apothekenpflichtige Arzneimittel bestellen. Abholen können die Patienten die Arzneimittel sogar in 1350 dm-Märkten, da alle Filialen den Pick-up-Service anbieten.

Der DAV kritisiert, dass das Apotheken-A nicht den formalen Vorgaben des Markenrechts entspricht. Mittlerweile wurde eine auf das Markenrecht spezialisierte Kanzlei mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche der Apotheker beauftragt. Bei Zur Rose will man sich bisher nicht zum weiteren Vorgehen äußern.

Das Apotheken-A ist nicht nur auf Bannern in den dm-Filialen zu sehen. Die Versandapotheke und ihr Marketing-Dienstleister hatten das Apotheken-Symbol auch auf Werbematerialien wie Katalogen verwendet.