Kommentar

Shop Apotheke blamiert sich mit Notfallservice 12.10.2026 15:34 Uhr

Berlin - 

Bei Redcare ist man in diesen Tagen in Feierlaune. Warum auch nicht? Immerhin wird das 25-jährige Bestehen des Versenders zelebriert. Wenn jedoch auf Social Media so getan wird, als könnte der Versender aus Holland nachts um 3 Uhr bei einem Fiebersaft für Kinder helfen, vergeht einem die Freude. Vielmehr bleibt ein Kopfschütteln über das Vortäuschen falscher Tatsachen zurück. Ein Kommentar von Carolin Ciulli.

In der Werbung auf Social Media wirken besonders gut reale Szenen aus dem Alltag. In einem Spot von Shop Apotheke, der Nutzerinnen und Nutzern aktuell ausgespielt wird, ist eine Mutter zu sehen. „3 Uhr nachts, mein Kind hat Fieber und der Fiebersaft ist leer“, klagt sie in die Kamera. Dann Schnitt und ihr Wunsch nach „mehr Flexibilität im Alltag“ wird genannt.

Apotheke: Retter statt Last

Mehr Flexibilität – gerade bei den kleinen „To-dos“ wie „E-Rezept“ – so die Botschaft des Spots. „Apotheke“ wird hier mit „Warten“ sowie „hoffe, dass alles vorrätig ist“ in Verbindung gebracht. Dann folgt der Verweis auf die App von Shop Apotheke – die „das Leben einfacher“ mache. Klar!

Jede Mutter, die für ihr Kind ein Akutarzneimittel benötigt, weiß, wie lächerlich der Spot ist. Und sie weiß auch, wo sie in solch einem Fall Hilfe findet. Dass das nicht ein Online-Konzern im Ausland ist, ist klar. Dafür gibt es die Vor-Ort-Apotheken, die für ihre Patientinnen und Patienten Nachtdienst schieben.

Bei der Reklame von Redcare wird die Apotheke als kompliziertes „To-Do“ abgestraft und der Anbieter feiert sich selbst als einfache Lösung. Das ist jedoch zu kurz gedacht. Schon öfter präsentierte der niederländische Konzern sein Versandgeschäft zu gern als „Apotheke“. Doch das ist es nicht. Dem Versender wurde durch das Landgericht Köln im Frühjahr per einstweiliger Verfügung bereits untersagt, mit Aussagen zu werben, die eine Gleichstellung mit deutschen Vor-Ort-Apotheken suggerieren.

Irreführung in der Werbung

Der Spot, der unter anderem bei Facebook gezeigt wird, grenzt an Irreführung und geht an der Realität vorbei. Denn tatsächlich kann die App nachts um 3 Uhr nicht helfen, den leeren Fiebersaft aufzufüllen. Redcare begibt sich bei der Werbung auf einem schmalen Grat. Denn das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet Irreführung und die Erweckung eines falschen Eindrucks.

Doch wer greift den Versender an? Wo sind die Apothekerkammern, die die Werbung der Mitbewerber kontrollieren und anfechten sollten? Die Zielgruppe zu blenden, ist nicht schwer. Denn den Mamis wird erst im Ernstfall auffallen, dass sie im Notfall allein dastehen, wenn sie sich auf eine Online-Bestell-App verlassen. Ihr Leben wäre dadurch alles andere als einfacher.