Großhandel

Phoenix kassiert Tourgebühr ohne Tour Alexander Müller, 09.04.2015 15:10 Uhr

Berlin - 

Wenn Apotheker den Großhändler wechseln, gibt es schon mal Ärger – etwa wegen zuvor vereinbarter Rückvergütungen. Eine Apotheke aus Baden-Württemberg streitet jetzt mit Branchenprimus Phoenix über die Liefergebühren für vermeintliche Sondertouren.

Die Apotheke hatte zu Ende Januar den Großhändler gewechselt. Mit Phoenix war in der Vergangenheit ein – durchaus typischer – umsatzabhängiger Rabatt vereinbart worden. Dieser wurde von den Mannheimern auch ausgezahlt – allerdings mit Abzügen.

Der „Bonus“ wurde nicht voll gutgeschrieben, sondern um Tourkosten für den Monat Februar gekürzt. Phoenix begründete dies gegenüber der Apotheke damit, dass es sich um eine eigens eingerichtete Fahrt gehandelt habe. Demnach konnte der Vertrag mit dem von Phoenix beauftragten Subunternehmer nicht mehr rechtzeitig gekündigt werden. Die Kosten wurden daher der Apotheke in Rechnung gestellt und mit der Auszahlung verrechnet.

Der Apotheker wehrt sich gegen diese Kürzung. Es sei nicht ersichtlich, woraus sich ein derartiger Zahlungsanspruch ergebe, schrieb er an seinen ehemaligen Großhändler. Man sei sich einig, dass der Vertrag zum 31. Januar gekündigt worden sei, aus dem Monat Februar gebe es also definitiv keine Ansprüche mehr. Längere Kündigungsfristen gegenüber Subunternehmern habe er nicht zu vertreten, schrieb der Apotheker.

Eine Antwort von Phoenix hat er nach eigenen Angaben bislang nicht erhalten, auch nicht von der ebenfalls angeschriebenen Geschäftsführung. Daher hat der Apotheker seinen Anwalt eingeschaltet: „Da die Firma Phoenix offenbar darauf beharrt, bleibt kein anderer Weg, als weitere rechtliche Schritte zu prüfen.“ Zunächst soll ein Mahnbescheid an Phoenix gehen, im schlimmsten Fall würde man sich vor Gericht treffen.

Auch andere Großhändler gehen streng mit „Fremdgängern“ um: Die Noweda beispielsweise bucht die Leistungsvergütung für nicht abgeschlossene Geschäftsjahre zurück. Halbjährlich erhalten die Apotheken eine Ausschüttung, die in Relation zum Umsatz steht. Diese Ausschüttung hängt aber von der Treue der Mitglieder für das gesamte Geschäftsjahr ab. Fehlt durch den Wechsel ein Monat, wird die Leistungsvergütung für das komplette Halbjahr gestrichen. Ein Apotheker hatte sogar beklagt, ihm seien zusätzlich Sonderrabatte bereits abgerechneter Monate wieder abgezogen worden.

Das Gleiche gilt für die Genossenschaftsanteile: Die Noweda lässt sich schon bei Vertragsabschluss eine Blanko-Kündigung für die Geschäftsanteile unterschreiben. Wer nicht mithilft, die Gewinne zu erwirtschaften, soll auch nicht von der Ausschüttung profitieren, so das Credo.