Online-Bestellung

Vagisan darf Versandapotheke verlinken Alexander Müller, 06.01.2017 09:10 Uhr

Berlin - 

Der OTC-Hersteller Dr. August Wolff darf Verbraucherinnen auf seiner Internetseite zum Produkt Vagisan direkt zu einer Versandapotheke weiterleiten. Laut dem Landgericht Bielefeld ist die Bestellfunktion nicht irreführend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die unterlegene Wettbewerbszentrale wird aber wohl nicht in Berufung gehen.

Die Vagisan-Homepage bietet die Möglichkeit der Apothekensuche sowie des Onlinekaufs. Dazu wählen Verbraucherinnen entweder „In der Apotheke vor Ort kaufen“ und gelangen so zum Apothekenfinder Aponet oder sie klicken auf „zur Online-Bestellung“ und werden automatisch zum Shop der Versandapotheke Medikamente-per-Klick (Luitpold Apotheke, Bad Steben) weitergeleitet.

Letztere Funktion ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale irreführend: Der Verbraucher gehe davon aus, dass er Vagisan direkt bei Dr. Wolff bestellen könne und nicht erst zu einem Dritten Anbieter weitergeleitet würde. Ein Teil der Verbraucher würde selbst auf der Seite der Internetapotheke immer noch glauben, er bestelle direkt beim Hersteller, so der Vorwurf. Der Hersteller wurde wegen seines Internetauftritts abgemahnt.

Dr. August Wolff gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab. Von einem „Online-shop“ sei an keiner Stelle die Rede. Vielmehr sei für den verständigen Verbraucher klar, dass es sich um zwei nebeneinanderstehende Serviceangebote handele – Erleichterung der Apothekensuche vor Ort sowie Hinführung zu einer Online-Apotheke. Die Direktbestellung von Arzneimitteln und damit im Zusammenhang stehenden Pflegeprodukten sei zudem völlig unüblich.

Das Landgericht Bielefeld folgte dieser Einschätzung. Der Internetauftritt erwecke nicht den Eindruck, man könne Vagisan dort direkt online kaufen. Dies sei in der Tat auch bei Produkten dieser Art nicht üblich, gaben die Richter der Sichtweise des Herstellers recht.

Durch das Hinführen zu einer Online-Apotheke werde die Suche nach einem Anbieter erleichtert. Genau das würden Verbraucherinnen auch erwarten: zu einer oder mehreren Versandapotheken weitergeleitet zu werden. „Die gegenteilige Erwartung – Online-Bestellung direkt bei der Beklagten –, wie es etwa bei der Verwendung eines Begriffs wie Online-Shop der Fall gewesen wäre, wird auch ansonsten nicht geweckt“, heißt es im Urteil.

Die Wettbewerbszentrale wird die Entscheidung offenbar akzeptieren: „Wir halten die Argumentation für durchaus vertretbar und werden daher wohl von einer Berufung absehen“, heißt es aus Bad Homburg. „Das Urteil hat ja auch sein Gutes: Denn danach ist die Abgabe von Arzneimitteln in den Augen des Verbrauchers immer noch eng mit der Apotheke verknüpft“, so die Wettbewerbszentrale.

Vor einem Jahr hatte der Hersteller auf der Website von Vagisan exklusiv auf Versandapo.de hingewiesen. Die Versandapotheke gehört zur Pelikan-Apotheke in Frankenthal in Rheinland-Pfalz. Inhaber Dr. Achim Kaul hatte dem Unternehmen 2014 bei der Online-Vermarktung der Produkte geholfen. Aus einer Testversion blieb die Verlinkung auf die Plattform übrig. Dabei handelte es sich um ein „Gentlemen's Agreement“, also eine mündliche Vereinbarung.

Auch andere Hersteller weisen auf beide Vertriebswege hin, darunter die DHU, CP Gaba und Dr. Fischer. Protina wirbt für Basica gemeinsam mit „Medikamente-per-klick“. Bei Dr. Loges konnten Interessenten Probepackungen zum Vorzugspreis über die Stadt-Apotheke in Fellbach bei Stuttgart bestellen. Die Stada strich nach Hinweisen von Apothekern einen Link zu Medizinfuchs von ihrer Homepage.

Boehringer Ingelheim setzte bei einer Kampagne ebenfalls auf die Klientel aus dem Internet: Auf Spiegel online wurden Kunden von einem Thomapyrin-Banner direkt auf den Webshop von DocMorris geleitet. Außerdem gab es Beiträge, die als „Spiegel-online-Inhalt präsentiert von Thomapyrin“, aber nicht als Werbung ausgewiesen wurden. Eine Abmahnung gegen den Verlag nahm die Wettbewerbszentrale später zurück.