Arzneimittelautomat

Hüffenhardt: DocMorris muss schließen APOTHEKE ADHOC, 14.06.2017 13:33 Uhr

Berlin - 

Der Spuk ist vorbei – zumindest vorerst: DocMorris darf den Arzneimittelautomaten im baden-württembergischen Hüffenhardt vorerst nicht weiter betreiben. Das Landgericht Mosbach (LG) erließ eine einstweilige Verfügung. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht der Versandapotheke ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro‚ ersatzweise Ordnungshaft.

Der Landesapothekerverband (LAV) hatte gegen das Modell geklagt. Begründet wurde der Antrag damit, dass DocMorris, ohne hierfür eine Erlaubnis in Deutschland zu besitzen, einen Apothekenteilbetrieb unterhalte, sich der behördlichen Überwachung entziehe und hierdurch wettbewerbsrechtliche Vorteile erziele.

Die Versandapotheke hatte argumentiert, dass in dem Geschäftsraum in Hüffenhardt ein Arzneimittelversand mit anschließender automatisierter Arzneimittelausgabe angeboten wird. DocMorris hatte entsprechend gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe lediglich die Lagerung von Arzneimitteln angezeigt.

Mit der einstweiligen Verfügung wird DocMorris auch die Abgabe von OTC-Medikamenten untersagt; die Versandapotheke kann im Eilverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) Beschwerde einlegen. Die endgültige Entscheidung fällt erst im Hauptsacheverfahren. Parallel läuft das verwaltungsrechliche Verfahren zwischen DocMorris und dem Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Aufsichtsbehörde hat das Modell als unzulässig untersagt, bis zur Klärung aber die Abgabe von OTC-Medikamenten zugelassen.

Noch bleibt abzuwarten, ob in der kommenden Woche auch die Zivilkammer ähnlich wie die Handelskammer entscheidet – die Richterin ist in dem Verfahren dieselbe, die im aktuellen Fall mit zwei Beisitzern entschieden hat. Drei Apotheker aus der Region hatten von DocMorris eine Unterlassungserklärung gefordert und dann geklagt. Ebenfalls in der kommenden Woche wird der Antrag eines weiteren Apothekers vor der Zivilkammer verhandelt.

DocMorris hatte am 19. April in der baden-württembergischen Gemeinde seinen Abgabeautomaten eröffnet. Zwar ließ das Regierungspräsidium Karlsruhe das Terminal nach nur 48 Stunden wieder schließen, doch die Klage der Versandapotheke gegen den Bescheid hat aufschiebende Wirkung bezüglich der OTC-Abgabe. Rezepte dürfen am Automaten dagegen weiterhin nicht abgegeben werden; allerdings will DocMorris auch hier eine Freigabe bis zum Abschluss des verwaltungsrechtlichen Verfahrens erstreiten.

Im Prozess hatten die Vertreter von DocMorris zu Protokoll gegeben, dass die Versandapotheke nicht Mieter der Betriebsräume ist, sondern die Tochterfirma Tanimis. Auch das Lager gehöre nicht DocMorris, sondern einem beliefernden deutschen Großhändler. Der Eigentumsübergang finde erst im Moment des Etikettierens kurz vor der Abgabe statt.

Der Anwalt des Apothekerverbands, Dr. Timo Kieser von der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer, fragte nach: Wie denn die vorgeschriebene Prüfung der Fertigarzneimittel erfolge, wenn das Lager vom Großhändler befüllt und geführt werde? Ganz einfach, erwiderten die DocMorris-Vertreter: Die Ware werde erst nach Heerlen gefahren, dort geprüft und dann nach Hüffenhardt transportiert.