Grippeimpfstoffe

Fluenz: Vorteil für Versandapotheke Karoline Schumbach, 03.12.2012 12:49 Uhr

Begrenztes Risiko: Bei der Schloss Apotheke müssen Ärzte nicht verimpfte Fluenz-Dosen nicht bezahlen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Mit Fluenz hat AstraZeneca in dieser Saison den ersten nasal zu applizierenden Grippeimpfstoff auf den Markt gebracht, der bei Kindern von 2 bis 18 Jahren eingesetzt werden kann. Der Start verlief allerdings stockend. Weil die Vakzine nur in Abpackungen zu zehn Stück erhältlich ist, gibt es beim Vertrieb eine Besonderheit: Wer bei der Schloss Apotheke bestellt, muss nicht verimpfte Dosen nicht bezahlen. Eine Leistung, die nicht jede Apotheke anbieten kann.

AstraZeneca lässt den Impfstoff für den weltweiten Markt in den USA produzieren. Dass in Deutschland wegen einer gewissen Skepsis der Ärzte, vor allem aber wegen der Ausschreibungen der Krankenkassen teilweise nur Einzelmengen abgefragt werden, ließ sich daher bei der Herstellung nicht berücksichtigen.

Zumindest die Barmer ist von Fluenz überzeugt – und erstattet den Impfstoff für Kinder bis sechs Jahren. Die Kasse hat einen Kooperationsvertrag mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) geschlossen, der seinerseits mit der Schloss Apotheke in Bergisch Gladbach kooperiert.

Als Impfstoffversender hat sich die Versandapotheke von Markus Kerckhoff einen Namen gemacht. In der Grippesaison 2011/2012 hatte die Apotheke alle Praxen in Sachsen-Anhalt exklusiv mit Influenzaimpfstoffen versorgt. Mit Extraleistungen will Kerckhoff den Apotheken vor Ort Konkurrenz machen: Den Kinderärzten bietet der Apotheker im Fall von Fluenz etwa ein spezielles Reservierungssystem und eine Hotline an, über die sich die Ärzte über die Erstattungsmöglichkeiten informieren können.

Der Clou sind jedoch die Lieferkonditionen: Für die 10er-Packung müssen die Ärzte stolze 230 Euro berappen – bei ungewisser Nachfrage. Nur bei der Schloss Apotheke hält sich das Risiko für die Mediziner in Grenzen. Zwar einzelt die Versandapotheke nicht aus: Das wäre aus Sicht von Kerckhoff rechtlich zwar zulässig, angesichts der Abpackung in 5er-Blistern logistisch jedoch schwierig gewesen.

Ärzte, die nicht die komplette Packung verimpfen, können aber übrig gebliebene Ware an die Schloss Apotheke zurücksenden. Der Impfstoff wird dann nicht in Rechnung gestellt. Das Angebot gilt noch bis zum 20. Dezember; einige Tage später läuft die Verwendbarkeitsfrist der ersten Fluenz-Chargen ab.

Welche Konditionen die Schloss Apotheke erhalten hat, will AstraZeneca nicht verraten. Man veröffentliche seine Verträge mit Kunden grundsätzlich nicht, so ein Konzernsprecher. Zur der Frage, inwiefern auch andere Apotheken von den Ärzten zurückgeschickte Fluenz-Dosen erstattet bekommen, heißt es: „Entsprechend unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen können ordnungsgemäß gelieferte Bestellungen bei Rücksendung nicht erstattet werden.“

Dazu kommt, dass die Schloss Apotheke den Impfstoff direkt mit dem BVKJ abrechnet. Nur für Fluenz-Dosen, für die der Arzt keinen Einzelverwendungsnachweis einreicht, werden der Praxis 18,52 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Auch das geht bei der Vor-Ort-Apotheke nicht: Hier müssen Ärzte Fluenz zunächst über Praxisbedarf ordern und selbst mit dem BVKJ abrechnen.

Die Ärzte sind also bei der Bestellung zwar nicht an die Schloss Apotheke gebunden; die Vorteile insbesondere beim Umgang mit Retouren und bei der Abrechnung liegen aber auf der Hand. Entsprechend hat der BVKJ bei den Kinder- und Jugendärzten auf die Versandapotheke hingewiesen. Auch Außendienstmitarbeiter von AstraZeneca hätten auf die Bestellmöglichkeit über den spezialisierten Impfstoffversender hingewiesen, heißt es in Arztpraxen.